Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Big Mamma am 14.07.2005, 17:06 Uhr

umzug bei alg2

huhu,

also seit juni beziehe ich alg 2. das war zeitnah an der trennung meines mannes. jetzt kann ich zum 1.8 umziehen ( vertrag leider noch nicht unterschrieben, aber zusage)

muss ich da vorher auf dem arbeitsamt bescheid sagen oder muss ich gar um erlaubnis beten aus der ehewohnung zu ziehen?

und wie ist das eigentlich mit der lohnsteuerklasse? muss ich die jetzt schon ändern oder erst nach der scheidung? welche klasse wäre ich denn dann?

LG Mel

 
3 Antworten:

Re: umzug bei alg2

Antwort von ghostrider am 14.07.2005, 19:26 Uhr

Also fragen musst du nun nicht, wenn du wegen Trennung ausziehst. Relevant ist es dann nur, wenn du ALGII mit anteiliger Miete bekommen willst, dann darf die Wohnung nur eine angemessene Größe haben.

Die LStKl. kannst du bei Trennung und verschiedenen Wohnungen jetzt schon ändern, ihr zählt dann als dauernd getrennt lebend. Wenn ihr keine Kinder habt, kommt ihr beide in LStKl. 1. Ist ein Kind da, kommt derjenige, bei dem es mit alleiniger Hauptwohnung gemeldet ist, LStKl. 2 - dafür muss dann aber auch eine eidesstattliche ERklärung abgegeben werden, dass keine Person über 18 mit im Haushalt lebt - dann wäre wieder LStKl. 1 fällig.

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Re: umzug bei alg2

Antwort von Angelika49 am 14.07.2005, 23:38 Uhr

Hallo Mel
ich weiß nicht ob ich hier posten soll..hmmm...doch ich machs

Bin zwar nicht mehr alleinerziehend aber lebe auch im Hartz IV (leider) und habe diese Woche meine Erfahrung gemacht.

Ich bin kurz vor dem Umzug zum 1.8. in das Eigentum von meinem Schwiegersohn.
Muß dabei sagen das ich hier auch mit meinen Kindern (Tochter, Schwiegersohn und Enkelkind und meiner Mutter) in einem Haus wohne (noch) und wir ziehen auch alle wieder zusammen.
Das Arbeitsamt hat mir geschrieben das ich bis November mir eine billigere Wohnung nehmen muß da andernfalls ich 96 EURO zuzahlen muss.

Ich dackel also mit meinem Mietvertrag zum AA hin und mir wurde sofort gesagt .."Ist zu teuer".

Der Satz für mich steht bei 271,50 EURO inkl. NK + Heizung.

Meine neue kostet 335,-- also zu teuer.
Haben sie nicht genehmigt. Also keine Umzugskosten genehmigt, keine Kaution genehmigt und keine Jahresabrechnung für Nebenkosten genehmigt. Nur die Heizungskosten und die dürfen 511,20 EUR im Jahr nicht überschreiten.

Habe das alles schriftlich.

Für mich persönlich kein Problem da ich wieder in die Familie einziehe und hoffe das ich wieder einen Job bekomme.
Aber für viele HartzIV betroffene gibt es noch ein böses Erwachen denke ich.

Ich würde Dir raten sicher Dich lieber ab. Die sind knallhart und haben ihre Mietpreise und da machen die keine Ausnahme.

Ich wünsche Dir alles Gute

LG Angelika

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Re: umzug bei alg2

Antwort von svenja22 am 16.07.2005, 10:08 Uhr

Hallo

also ich bin auch Hartz 4 Empfänger und wohne in einer 3 Zimmer Wohnung. Jetzt zum 1.8 ziehe ich in eine 4 Zimmer Wohnung die 480 Euro kalt kostet und wir sind 4 Personen. Ich musste vorher von der Wohnbau alles ausfüllen lassen und das zum AA bringen und mir die Wohnung genehmigen lassen also ob mir das zusteht und ja mir steht es zu mit 2 Kids :) Kommst du auch von der Wohnbau ?? Normal geben die einem so ne Mietbescheinigung der neuen Wohnung fürs AA mit das dann von dene unterschrieben werden muss um sicher zu gehen das die das dann auch bezahlen.

LG Svenja

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