Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elkelein am 03.09.2005, 10:51 Uhr

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Ummelden sollte er sich auf alle Fälle mal. Sonst muss sie nachweisen daß er ab Mai dauerhaft nicht mehr bei ihr gelebt hat usw.
Und er muss die Steuerklasse nicht ändern. Im Jahr der Trennung kann noch gemeinsam veranlagt werden. Erst danach muss man trennen.
Klärt mich auf wenn ich was falsches geschrieben hab :-)

 
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