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Geschrieben von Janka_ am 16.04.2003, 15:57 Uhr

Umgangsrecht und Stromkostennachzahlung

Hallo!
Bin gerade frischerholt mit Fips von der Kur gekommen. War das SCHÖÖÖN!!! Und Fips ist nichtmal rank geworden,dort. Haben mir nämlih alle vorrausgesagt. Nein, er hat sich prächtig amüsiert dort.
Zurück in Berlin kommt natürlich glich wieder alles auf einmal. Ich könnt schon wieder di nächste Kur gebrauchen.
Andreas der KV will das Besuchsrecht festlegen. Also, bisher haben wir es nach vorheriger Abspache gemacht, und es hat auch geklppt. Jetzt will er feste Zeiten. Ich soll mir was überlegen. Na toll! Außerdem möchte er Fips jetzt auch über Nacht. Naja, hat er ja auch ein Recht drauf. Muß mich nur dran gewöhnen.
Fips ist 2 1/2 Jahre alt. wie habt ihr in dem Alter das Besuchsrecht geregelt. Auch gleich das ganze Wochenende???
Ich fände öfters, aber dafür kürzer besser. nderseits arbeitet Andi unter der Woche oft bis 20Uhr, dass das da gar nicht regelmäßig klappt. Aber seit ich selber mein Weiterbildung mache, sehe ich Fips ja unter der Woche auch nicht mehr soviel. Hab auch nur noch die Wochenenden mit ihm. Und die Omas wollen Fips auch noch am Wochenende haben. Ist echt schwer.
Und im Sommer will Andreas 2 Wochen mit Fips wegfliegen. Würdet ihr das zulassn in dem Alter? Ich werde vor Sehnsucht eingehen!
Dann hab ich noch eine doofe Frage an die Sozialhilfeempfänger hier.Kaum zu Hause liegt im Kasten eine Stromnachzahung. 468,-Euro!!! Ich hab das Geld nicht! Was kann ich tun? Sozialamt zahlt bei Strom wohl nicht extra, oder? Ich bekomme ergänzende laufende Sozialhilfe. Aber kann mann da irgendwie ein Darlehen dafür bekommen? Wir haben gerademal jetzt fast die Kurve bekommen, und nun wieder sowas.
An oh meter, das das aber auch nie aufhört.
LG Janka

 
5 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von bikermouse66 am 16.04.2003, 16:37 Uhr

Hallo Janka,
wie ist denn das Verhältnis zwischen Dem Vater und Dir? Könnt Ihr Euch nicht so irgendwie einigen?
Bei uns ist das Verhältnis nicht besonders toll, eher megabesch...Der KV kam nach Lust und Laune und das war eher selten und unzuverlässig. Irgendwann reichte es mir. Daraufhin hat er geklagt. Laut Gerichtsurteil hat er nun noch weniger bekommen als ich ihm zugestehen wollte. Er darf jeweils am zweiten Samstag und am 4. Sonntag, also 2 Nachmittage im Monat von 15-18 Uhr den Jungen sehen unter Aufsicht von mir. Längere Zeit und erst Recht über Nacht hielt der Richter bei einem Kind in Lukas Alter (2 3/4) für unangemessen.
Tja, wäre der KV vorher kooperativer und zuverlässiger gewesen, hätte er wesentlich mehr erreicht.
Es kann aber auch anders sein, z.B. wie bei Rainer, der Vince auch schon seit einger Zeit über das WE zu sich nimmt.

LG
Anke

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Janka_ am 16.04.2003, 18:48 Uhr

Hallo!
Nee, meistens verstehen wir uns schon ganz gut. Wir wollen uns ja diesbezüglich auch selber einigen. Daher wollte ich mal horchen, was so normal ist in dem Alter.
Aber danke erstmal.
LG Janka

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Re: Stromrechnung

Antwort von zep2001uk am 16.04.2003, 18:50 Uhr

Du kannst beim Sozialamt ein zinsfreies Darlehen zur Zahlung der Stromkosten bekommen, dafür brauchst Du aber die Androhung der Stromleute, dir den Saft abzudrehen (Brief genügt). Hat bei mir bei niedrigem Einkommen geklappt.

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Re: Stromrechnung

Antwort von turbomami25 am 16.04.2003, 19:36 Uhr

hallo....

bei uns kann man mit den Stromleuten auch eine Rückzahlungsvereinbarung machen da sind die ganz kulant....

liebe Grüsse Tannja

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Umgangsrecht

Antwort von RainerM am 17.04.2003, 9:09 Uhr

Hi Janka,
also ich bin nicht der Meinung, dass es an erster Stelle darauf ankommt, wie das Verhältnis zwischen Vater und Mutter ist, sondern entscheident sollte es sein, wie Vater und Kind miteinander zurecht kommen.

-Schläft euer Sohn denn schon ab und zu über Mittag beim Vater?
-Kennt er die Wohnung seines Vaters überhaupt?

Bei uns hatte es sich über die Zeit schrittweise entwickelt.
Übrigens ist Vinc kaum älter als euer Sohn, er ist 2Jahre und 8 Monate alt.

Mit 13,5 Monaten nahm ich Vincent das erste Mal mit zu mir (65Km) für einen halben Tag, ca ein halbes Jahr dann für den ganzen Tag, so dass er auf jeden Fall bei mir Mittag essen musste und auch seinen Mittagsschlaf hielt.

Seit dem 12./13.Oktober 2002, also als er ca 2Jahre und 2Monate alt war, schläft er jedes 2. Wochenende auch über Nacht bei mir.

Wenn ihr Erfahrungen mit dem Mittagsschlaf habt und der Vater mit der Versorgung des Kurzen vertraut ist, dann spricht doch nichts dagegen, es einmal zu probieren.

Wenn dem nicht so ist, dann solltet ihr es schrittweise probieren.... dann hätte der Vater eine Perspektive und wäre nicht mehr ungeduldig&nervös ;o)

Das Denken in rechtlichen Kathegorien sollte man vermeiden, solange man miteinander reden kann.

Überlege dir einfach, welche persönlichen Vorteile du hättest, wenn dir ein ganzes Wochenende zur freien Verfügung stehen würde...

cu

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