Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von melly,naomi,lucia am 20.02.2003, 20:12 Uhr

Umgangsrecht- für ihn wohl Umspringrecht mir gegen über...??!!

Hallo ihr lieben nun habe ich mal nichts schlaues zu bemerken, sondern auch mal was an Fragen.
Der KV hat vom Gericht vot einem Jahr UR zugesprochen bekommen, allerdings nur unter Aufsicht beim Kinderschutzbund.
Nun hat er sich im vergangenen November lautstark dagegen ausgesprochen.. ungefähr so: " ich habe kein bock mehr, ich will die Twins nicht mehr sehen, nie wieder, bringt doch nichts...usw."
Tja, das wurde ins Protokoll genommen und mir mitgeteilt das bis auf weiteres keine Kontakte mehr stattfinden!
Mir ist es natürlich Recht gewesen, wer meine Postings verfolgt hat weiß warum.... also nicht einfach nur so!
Nun habe ich vom Gericht eine Ladung bekommen in der die Umgangsrechte neu geregelt werden sollen, da er sich in die Richtung geäußert hat: die Schuld der verstrichenen 6 Termine lagen bei der KM nicht bei mir... und sowieso hat sie diese immer wieder ausfallen lassen, ich will nun meine Kinder endlich wieder sehen...! jaja..
das können wir natürlich wiederlegen, anhand der Protokolle vom KSB, aber meine Frage....
Darf der das machen? ich meine ein halbes Jahr will er, dann nicht mehr, dann wieder oder wie?????????????
Meine Anwältin ist der Meinung das er das sehr wohl darf, und es eine Ermessensfrage des Richters ist ob er die Kinder weiterhin sehen kann!
Von mir aus ja, aber bitte, doch nicht so. Der springt ja mit uns um als wären wir so ein Hobby oder wie?
Die Anwältin ist der Meinung das er immer das Recht behält die Kinder zu sehen, solange er nicht gravierende Fehler begeht! super!!!! Wie kann ich das verstehen?
ich habe nun um März die Verhandlung, und könnt ihr mir Erfahrungen sagen wie es wohl enden wird?
Das wäre nett, denn so mache ich das auf keinen Fall mit, das geht vollends auf die Kosten der Kinder!
Danke
Melly

 
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