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Geschrieben von Sandy1974 am 01.09.2003, 16:35 Uhr

Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Mein Sohn ist jetzt fast 7 Jahre alt. Sein Vater hat uns sitzenlassen als mein Sohn knapp 2 Jahre alt war. Seitdem hat er sich nicht gekümmert, keinen Unterhalt gezahlt, er hat sich nicht gemeldet. Bis jetzt. Auf einmal erinnert er sich, dass da ja noch ein Kind ist. Er will sein Besuchsrecht wahrnehmen. Angeblich war er auch beim Jugendamt und hätte einen Antrag gestellt. Allerdings war das vor 2 Monaten, bei mir ist noch nichts angekommen. (Merkwürdig oder?)
Jedenfalls möchte ich nicht, dass mein Sohn Konktakt zu ihm hat. Weil er kein wirkliches Interesse an sein Kind hat. Das hat man die letzten 5 Jahre gesehen. Er würde ihn ein paar mal besuchen und das wäre es dann wieder. Ich muss das meinem Sohn nicht antun. Jetzt hab ich von einem Bekannten gehört, dass, wenn ein Vater sich 4 Jahre nicht gekümmert hat, die Mutter das Besuchsrecht verweigern kann. Ist das richtig? Und wenn ja, gibt es auch Gesetzestexte?

 
14 Antworten:

Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von RainerM am 02.09.2003, 10:56 Uhr

Hallo,
gesetzlich ist ein Umgangsrecht eingeräumt, sowohl der Vater mit dem Kind, als auch das Kind mit dem Vater (bzw. dem getrenntlebendem Elternteil).

Ein Umgangsverweigerungsrecht gibt es nicht!

Im Gegenteil, es gibt eine "Wohlverhaltensklausel", die den erziehenden Elternteil dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern.

Aber das alles nützt halt nichts, wenn solche Situationen vorliegen, wie bei euch.

Du setzt aus den alten Erfahrungen voraus, dass kein echtes Interesse beim Vater an seinem Kind besteht.
Damit kannst du jedoch daneben liegen.

Suche besser die Beratung mit dem Jugendamt, sollte der Vater sich wieder melden.
Aber vielleicht meldet er sich ersteinmal nicht wieder, wer weiss....

Was ich noch anmerken will ist, dass man das Jugendamt zwar beratend mit einbeziehen kann, aber einen Antrag auf Regelung kann man in dem Sinne nicht stellen.
Das Jungendamt ist kein Familiengericht.
Das jungendamt kan Empfehlungen aussprechen und bei einer vertraglichen Regelung Beistand leisten.

Eine durchsetzbare Umgangsregelung kann vom Familiengericht via Klage erfolgen.
Das Familiengericht kann dann auf das Jugendamt zurückgreifen und den Empfehlungen des JA folge leisten, oder auch nicht.

cu

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Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von Sandy1974 am 02.09.2003, 12:22 Uhr

Hallo RainerM,

das ist auch schwer zu verstehen, wenn man nicht die ganze Geschichte kennt. Es würde auch keinen Sinn machen, diese hier zu erzählen. Aber glaub mir, ich weiss, dass mein Ex sein Kind enttäuschen würde. Ich merk es ja jetzt. Er wollte ihm zum Geburtstag ein Geschenk schicken (das war letztes Jahr im November). Das ist bis heute nicht hier. Wenn ich meinem Sohn davon erzählt hätte, wäre er enttäuscht gewesen. Montate später hat mein Ex dann eine SMS geschickt, er hätte kein Geld gehabt, aber er schickt es noch. Nun hat er bald wieder Geburtstag.... Soviel dazu.
Und das mit dem Umgangsrecht ist so, dass er sich nie gekümmert hat. Verstehst Du? Sein Sohn war ihm immer egal. Er hat ihn nicht besucht, er hat keinen Unterhalt gezahlt, er hat sich nicht mal gemeldet. 5 Jahre lang nicht. Und jetzt auf einmal soll ich mein Kind einem Fremden anvertrauen? Denn mehr ist er nicht für meinen Sohn. Er kennt ihn nicht, er fragt nicht nach ihm. Also warum sollte ich das erlauben, wenn er ihn sowieso nur ein paarmal besucht und dann wieder fallenlässt. Er hat sich nicht geändert. Er ist noch genauso wie früher.
Mein Sohn hatte vor 3 Wochen Einschulung. Da kam auch nichts. Kein Anruf, keine Karte, nichts. Das sagt doch schon alles oder?

Sandy

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Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von RainerM am 02.09.2003, 12:39 Uhr

Hi nochmal,
also wenn er nie nachfragt, dann wird er auch nicht gewusst haben, dass die Einschulung gewesen war... aber darum gehts ja auch nicht.

Sollte er - was erstmal abzuwarten ist - tatsächlich momentan en bedürfnis haben, mit seinem Kind in Kontakt zu kommen, dann wird er das auch erreichen können.

Darum solltest du das möglichst vernünftig angehen, damit der Junge dabei nicht zwischen die Stühle gerät.

Wenn solange kein Kontakt gewesen war, kann der Umgang ersteinmal nur mit Auflagen stattfinden.

Das wär zB sinvollerweise in der gewohnten Umgebung des Kindes mit Anwesenheit eines vertrauten Menschen.

(Sollte man jetzt nicht missverstehen, es geht ja wohl nicht um eine Begegnung mit einem Monster).

Auf jeden Fall müssen sich beide schrittweise annähern. Und dabei könntet ihr euch auch wieder etwas näher kennenlernen, damit ihr euch in Zukunft besser einzuschätzen lernt.

Dann kann es passieren, dass er den Kontakt wieder fallenlässt, oder aber dass er die Chance nutzt und was daraus macht.

Schlimm für das Kind ist weniger, dass es evtl. nur ein kurzer kontakt sein könnte, als dass du dich mit aller Macht dagegen sträubst und evtl. ein echter kampf zwischen den Eltern stattfindet.

Du kannst dafür sorgen, dass alles friedlich und im Sinne des Kindes abläuft.
Und wenn der Vater so ist, wie du ihn darstellst, dann wird sich alles schnell von selbst lösen.

cu

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Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von Sandy1974 am 02.09.2003, 13:46 Uhr

Er hat es nicht gewusst? Ha, dass ich nicht lache. Das ist ja klar, das kann nur von einem Mann kommen. Er weiss doch, wann der Junge geboren ist. Sollte man zumindest meinen. Also weiss er auch wann er eingeschult wird. (Die Termine standen in der Zeitung... lesen wird er ja wohl können.) Und dass er in diese Schule gekommen ist, war von vornherein klar, ausserdem geht sein Cousin in die gleiche Schule. Von daher weiss er, dass das Kind in diese Schule geht. Aber Ausreden haben die Väter immer.
Ich sag ja, Du kennst die Geschichte nicht. Es hat auch keinen Sinn Dir die zu erläutern. Du wirst immer auf die Seite des Mannes stehen. Aber ich denke, wenn Du die Geschichte kennen würdest, würdest Du zumindest versuchen anders zu denken. Aber egal.
Es ist nicht so, dass ich ihm verboten hab von Anfang an, das Kind zu sehen. Ich habe 2 Jahre alles versucht, dass er sein Kind sehen kann. Er wollte nicht. Was soll ich denn machen? Kann ihn ja schlecht zwingen. Jetzt, wo er "gross" ist, kommt er an. Das seh ich nicht ein. Die Väter denken auch, die können machen was sie wollen. Wenn sie Lust haben, kümmern sie sich, wenn nicht, dann eben nicht. Aber was sie damit den Kindern antun, ist ihnen völlig egal.
Im Übrigen woher willst Du wissen, dass er kein Monster ist? Du kennst ihn ja nicht.
Hätte er sich drum gekümmert und ich hätte gesehen, er hat wirkliches Interesse an seinem Kind, hätte ich bestimmt nichts gegen ein Umgangsrecht gehabt. Aber so nicht.
Das wirst Du wohl nicht verstehen, aber das ist mir egal. Ich weiss, dass ich mit meiner Meinung nicht allein da stehe.

Sandy

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Was für ne Aufregung

Antwort von Richie am 02.09.2003, 16:00 Uhr

Hallo Sandy,

daß nicht Wenige so denken bei den Voraussetzungen, ist mir schon klar.
Ebenso klar ist aber, daß das Unfug
ist.
Es fragt sich nämlich:
1. falls du Alleinsorgeinhaberin bist,
hättest du ihm nämlich den genauen
Einschulungstermin mitteilen sollen/
müssen
2. wenn er bislang keinen Kontakt wollte
/hatte, so ist das schlecht/schlimm;
willst du diesen Zustand zementieren?
3. der Kontakt des Kindes mit seinem Va-
ter ist (auch) ein Recht des Kindes,
für dessen zeitlose Erfüllung auch
du einzustehen hast
Zudem kannst du nicht von d e n Vätern
reden, da gibt es sehr unterschidliche,
z.B. so einen wie mich, der durch die
Kindsmutter am Kontakt mit seinem Kind
gehindert wird. Sollte ich gemäß deiner Logik
nach x Jahren wenn doch Kontakt mit mir gewünscht würde, dann auch ablehnen und sagen:''Jetzt nicht mehr'' ?
Es ist ist nie zu spät, und du solltest die Letzte sein, die einem wenigstens sporadischen Kontakt im Wege steht.
MfG Richie

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Re: Was für ne Aufregung

Antwort von RainerM am 02.09.2003, 16:12 Uhr

Hallo Richi,
ich hatte mich dagegen entschieden, auf ihren letzten Beitrag zu antworten.
Ich denke, dass er für sich spricht.

Sicherlich hat er Vater vieles an der Situation verschuldet.

Da ist vieles emotional noch nicht von ihr verarbeitet worden und eigentlich will sie den Umgang verweigern, weil sie selber keinen Kontakt mit ihm haben will...

Sie glaubt, gute Ratgeber zu haben....
Sie sollte sich aber fragen, wie weit solche guten Ratgeber in der Vergangenheit nicht evtl. am schlimmen Verlauf der Dinge teil gehabt haben.

Hätte ich seinerzeit auf diese guten Ratgeber gehört, dann sässe ich heute tief in der Sch....

Sie verschliesst sich dagegen, wenn man ihr etwas anrät, was ihr nicht passt.
Sie will nur Bestätigung erleben, damit sie den Mut findet, das umzusetzen, was man ihr anrät.

Damit wird sie, sollte der Vater den Umgang durchsetzen wollen, mächtig auf die Nase fallen.

Aber vielleicht MUSS sie das...

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Na, jetzt muss ich aber doch mal 'ne Lanze für Rainer brechen...

Antwort von Hase67 am 02.09.2003, 18:31 Uhr

Hallo Sandy!

Sorry, ich will mich hier nicht als Hobbyfreud aufspielen, aber: aus deinem letzten Posting liest man eine ganze Menge Verbitterung und unverarbeiteten persönlichen Groll auf den KV heraus...

Klar ist es schwer, angesichts des bisherigen Verhaltens von deinem Ex nicht wütend und enttäuscht zu reagieren, aber: lass das doch nicht an den Leuten hier im Forum aus, die versuchen, dir einen - differenzierten - Rat zu geben. Deine Argumentation "Der KV hat sich bisher nicht gekümmert, jetzt kann er auch ganz wegbleiben", hat m. E. viel weniger mit der Angst um eine mögliche Enttäuschung deines Kindes als mit einer persönlichen Trotzreaktion zu tun. Das ist meine Meinung, und ich bin kein Mann und schlage mich deshalb ganz bestimmt nicht automatisch auf die männliche Seite.

Sieh es doch mal so: Indem du jetzt die beleidigte Leberwurst spielst und sagst "Jetzt brauchst du auch nicht mehr anzukommen", drängst du den KV ja förmlich dazu - falls ihm wirklich etwas an eurem Sohn liegt - gerichtlich eine Regelung herbeizuführen. Da Vater und Kind ein Recht darauf haben, sich zu sehen, hast du dich damit automatisch in die Position des Verlierers manövriert.

Und, wenn dir so sehr am Wohl deines Kindes gelegen ist: Mag sein, dass sein Vater ihn enttäuschen wird - wenn es so sein soll, kannst du es wohl nicht verhindern. Es wird aber ohnehin irgendwann der Punkt kommen, wo er seine "andere Hälfte" kennen lernen möchte. Eine Bekannte von mir in einer ähnlichen Situation hat in der Pubertät z. B. stundenlang vor dem Spiegel gestanden und sich ihre "mütterlichen" Gesichtszüge weggedacht, um sich vorstellen zu können, wie ihr Vater wohl aussah. Sie kam sehr schlecht mit dieser Lücke in ihrem Leben zurecht. Ich denke, bei einem Jungen, dem ja das "männliche Vorbild" fehlt, dürfte das noch gravierender sein.

Ich schließe mich also dem Rat von Rainer mit Nachdruck an: Auch wenn's schwer fällt und dir deine Umgebung etwas anderes rät: Versuche, über deinen eigenen Schatten zu springen und einen Kontakt zu ermöglichen. Du tust deinem Sohn und letztlich auch dir selbst damit nur einen Gefallen.

Und noch was zu den Leuten, die angeblich "auf deiner Seite" sind: Jemandem nach dem Mund reden und das sagen, was er gerade gerne hören möchte, heißt nicht zwangsläufig, auf seiner Seite zu stehen. Manchmal muss man auch unbequeme Wahrheiten aussprechen, um jemandem zu helfen.

Nachdenkliche Grüße

Hase67

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nee

Antwort von Dani1 am 02.09.2003, 20:35 Uhr

hi,
ich versteh dich vollkommen und würde auch alles daran setzten das der kerl wegbleibt.

du kennst ihn am besten, also mach was du meinst was richtig ist

d

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Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von egal am 03.09.2003, 0:31 Uhr

Hallo,
nach dem was du schreibst würde ich auch nicht wollen, dass mein Sohn mit diesem Mann zusammenkommt. Da können sich jetzt die "guten Väter" hier ruhig aufregen, aber ich finde nicht, dass man sein Kind einem Wildfremden mitgeben sollte. Und genau das ist dieser Mann ja, auf jeden Fall für dein Kind und wohl auch für dich nach dem bißchen Kontakt, den ihr hattet. Ich habe vor einigen Monaten einen Mann wieder getroffen, mit dem habe ich auch vor etlichen Jahren zusammen gelebt. Und ich kannte ihn überhaupt nicht mehr!! Seine Ansichten und seine Lebensweise waren mir total fremd. Und so einem sollte ich mein Kind mitgeben, nur weil er zufällig vor 1000 Jahren mal dieses Kind mit mir gezeugt hat und sich danach nie mehr gekümmert? Neeee, ich würde das nicht tun.

Sorry Rainer und Richie, ich glaube euch ja durchaus, dass ihr tolle Väter seid und alles für eure Kinder tun würdet, aber ihr bemüht euch auch, für eure Kinder Väter zu sein und seid nicht im Laufe der Zeit Fremde geworden!
Gruß
egal

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Re: Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Antwort von Richie am 03.09.2003, 8:02 Uhr

Hallo egal,

ich meine nicht, daß Knall auf Fall
nun große 'Umgangsorgien' stattfinden sollten, ich meine lediglich, daß, ent-
gegen deiner Auffassung aber so ein
'Vater' eben nicht ein ''Wildfremder''
ist, sondern eben der Vater, auch wenn er sich (verwerflicherweise) lange Zeit
nicht gekümmert hat.
Wäre da nicht zunächst Freude angesagt - wohlbemerkt: Freude fürs Kind - daß er
sich nun eines Besseren besonnen hat?
Wenn Tante Aulalie plötzlich auftaucht,
wird ja auch nicht so getan, als wäre es eine zu fürchtende Person, sondern
da wird gesagt :'' Guck mal, das ist die
Tante Aulalie!''
Es ist auch uninteressant, ob Rainer und ich 'tolle Väter ' sind, zumal ich für meine Person so ein Label gar nicht beanspruchen möchte, zumindest nicht im Zusammenhang mit mir unlogisch erscheinenden Argumenten gleichsam als
'Zuckerle'. MfG Richie

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*grübel*

Antwort von RainerM am 03.09.2003, 8:56 Uhr

Hallo egal,
wer hat denn davon gesprochen, das Kind dem Vater mitzugeben?

Hört sich für mich alles nach irgendwelchen Angstzuständen und Verlustängsten an, die aber vollkommen unangebracht sind.

Hier geht es ersteinmal darum, dass Vater und Kind sich kennenlernen.
Mein Vorschlag dazu war es, dass der Umgang dann in für das Kind gewohnter Umgebung stattfindet (das wird 100%ig auch der Vorschlag des Jugendamtes werden).

Will man auch das verhindern, dann will man die entfremdung zwischen Vater und Kind vorantreiben.

Und das verstösst dann eindeutig gegen die Wohlverhaltensklausel und führt letztendlich dazu, dass ein Familiengericht eine Entscheidung trifft, bei der die Mutter umso weniger mitwirkt und mitgestaltet, umso mehr sie zuvor dagegen gewirkt hatte.

Und wenn sie damit Recht hat, dass der Vater nicht ernsthaft am Kind ein Interesse hat, dann lohnt die Aufregung überhaupt nicht, denn dann wird er nicht viel Energie aufbringen.

cu

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Re: *grübel*

Antwort von RainerM am 03.09.2003, 8:58 Uhr

ups, das sollte zum Schluss natürlich "Kein Interesse" heissen.

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Re: *grübel*

Antwort von Sandy1974 am 03.09.2003, 9:31 Uhr

Vielen Dank für Eure Meinungen. Aber ich werde meine Einstellung nicht ändern. Wie gesagt, ich kenne ihn, war schliesslich 10 Jahre mit ihm zusammen. Und da er sich die letzten 5 Jahre nicht gekümmert hat, wird er sich auch in Zukunft nicht kümmern. Er ist der Erzeuger, mehr nicht. Und wenn er wirklich jetzt Interesse gehabt hätte, hätte ich schon längst was vom Jugendamt gehört. Nach 2 Monaten müsste das trotz Urlaubszeit und Sommer und Bearbeitungszeit langsam durch sein oder meint Ihr nicht? Und wenn er das einem Anwalt übergeben hätte, hätte ich auch schon längst Bescheid bekommen. Denn die fackeln ja nicht lange.
Aber er hat mir damals vor 5 Jahren schon mal mit Gericht gedroht, falls ich ihn sein Sohn nicht sehen lasse. Ich habe damals von meinem Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, dass er sein Sohn bei mir sehen darf. Woraufhin ich nie wieder was von ihm hörte. Bis jetzt. Also hat er doch kein Interesse.
Was ich nicht verstehe: Warum dürfen Männer sich, wenn sie denn mal Lust haben, mal kümmern und dann mal wieder Monate oder Jahre gar nicht kümmern und plötzlich fällt ihnen ein, ach da ist ja noch einer. Dem werd ich jetzt mal besuchen. Fragt sich vielleicht mal jemand, wie es dem Kind dabei geht? Warum soll ich meinem Kind das antun? Warum soll ich das zulassen, dass er ihn enttäuscht? Nein, das werd ich ganz bestimmt nicht tun. Mein Kind braucht einen Vater und nicht einen Mann, der nicht weiss was er will und keine Verantwortung tragen kann.

Sandy

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Wieviel Jahre

Antwort von Richie am 03.09.2003, 14:32 Uhr

Hallo sandy1974,

........Bewährungszeit hat denn ein
sich nicht kümmernder Elternteil?
Zudem kann ich dich aufklären, daß
meine Bemühungen (übers Jugendamt) mehr
als ein halbes Jahr gedauert haben bis
ein erstes Elterngespräch stattfand,
bis zum 1. Umgang war das Kind 14 Monate alt.
MfG Richie

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