Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mlo am 02.11.2004, 12:42 Uhr

Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Nachdem ich viele Beiträge zum Thema Umgang hier durchgestöbert habe, habe ich leider keine "passende" Antwort auf mein Problem gefunden:

Als mein (mittlerweile geschiedener Ex-) Mann und ich uns vor 3 Jahren getrennt haben, ist er 150 km weit weg gezogen. Um die Kinder nicht zu verlieren (ich war zu dem Zeitpunkt der Alleinverdiener in der Familie, da ich ca. doppelt so viel verdiente wie mein Ex), war ich zu allen möglichen Kompromissen bereit. Da ich bereit war, den Kindern das Umfeld zu erhalten (mein Ex wollte mit den Kindern in seine Heimat zurück), und meinen Arbeitsvertrag von 40 auf 20 wochenstunden geändert hatte, gelang es mir, gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Als Entgegenkommen wurde vereinbart, daß ich die Kinder (damals 3 und 5 Jahre alt) jeweils nach den Besuchswochenenden (Fr-So) am Sonntag beim neuen Wohnort meines Ex abhole. Ein 14-tägiger Rhytmus wurde dann kanppe 2 Jahre praktiziert, zusätzlich gab es Ferienumgang. Schon nach einem Jahr holte nicht mehr mein Ex, sondern immer häufiger sein Bruder oder eine Bekannte die Kinder ab, um sie mit zu ihm zu nehmen.

Ich zog nach 1 Jahr ebenfalls mit den Kindern um (ca. 50 km vom bisherigen Wohnort), so daß sich die Entfernung auf 200km einfach erhöhte.

Seit 1 Jahr wurden sie dann nur noch alle 4 Wochen abgeholt, wobei ich (und vor allem dadurch die Kinder) nicht immer vorher informiert wurden, sondern kurzfristig (zum vereinbarten Zeitpunkt) informiert wurden, daß sie doch nicht abgeholt werden.

Im April dieses Jahres haben wir dann vor Gericht den Umgang neu geregelt, nur noch alle 4 Wochen, dafür 9 Wochen Schulferien, ich 5 Wochen der Schulferien. Seit diesem Zeitpunkt hat mein Ex sie dann nicht mal mehr an den Wochenenden abgeholt, nur noch in den Ferien. Somit waren die beiden in den Osterferien und Pfingstferien bei ihm. Für die Sommerferien war vereinbart, die ersten drei Wochen bei ihm. Er wollte kurzfristig tauschen, was bei mir in der Arbeit nicht möglich war.

Er holte sie dann in den Sommerferien gar nicht ab und ist auch seitdem nicht mehr aufgetaucht.

Ich habe bereits versucht, Kontakt aufzunehmen, auch über meine Anwältin, da ich sowieso immer nur dumme Antworten bekommen, wenn ich direkt anrufe oder maile, aber mein Ex schiebt jetzt Wirbelsäulenprobleme vor, er könne nicht mehr soviel Autofahren (obwohl er sie seit mehr als 1 Jahr nicht mehr selbst abgeholt hat, sondern immer nur holen lies) und verlangt nur, wenn die Kinder ihn sehen wollen, dann solle ich sie halt am Freitag hinbringen und am Sonntag wieder holen.

Vor allem mein Sohn vermisst seinen Vater sehr, aber ich finde diese Forderungen unverschämt, es ist ja auch eine zusätzliche finanzielle Belastung für mich (achja, Unterhalt zahlt er auch nur die Differenz zwischen UVG und Düsseldorfer Tabelle, also 150 EUR für BEIDE zusammen), abgesehen von der Fahrerei.

Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende, Gespräche über das Jugendamt, bei Beratungsstellen, alles wurde von ihm verweigert...

Ich persönlich freue mich ja, je weniger ich ihn sehe, aber meine Kinder....

Aber ich frage mich dann wieder, wenn ich die Kinder wirklich zu ihm hinbringen würde, was kommt als nächstes?

Oder macht es Sinn, den Umgang gerichtlich einfordern zu lassen? Kann man jemanden dazu zwingen, sein Kind abzuholen, wenn derjenige anscheinend kein wirkliches Interesse mehr hat?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Oder wie seht ihr Männer das?

 
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