Geschrieben von conny32 am 20.05.2005, 11:25 Uhr |
umgang
hallo an alle
frau bader schreibt immer, das umgangsrecht ist beim vater auszuüben.
kann mir bitte mal jemand mitteilen, wo bzw. in welchem gesetz das so steht?
bzw. ab welchem kindesalter das gilt?
oder hat jemand von euch dazu eine gerichtliche regelung?
ich möchte gerne den (sehr guten) umgang mit meinen sohn (2 jahre) auch bei mir (75km entfernung)
ausüben, aber seine mutter (waren nicht verheiratet) verweigert das permanent auf grund der
entfernung/seines alters und ich muß ihn bei ihr besuchen.
sie beruft sich auf die aussage des jugendamts, welches ihr zu dieser frage vor einem jahr recht gab
und sagte, sie müsse ihn mir (noch) nicht mitgeben.
vielen dank
- umgang - conny32 20.05.05, 11:25
- Re: umgang - bikermouse66 20.05.05, 12:15
- Re: umgang - cara gaia 20.05.05, 15:51
- Re: umgang - bikermouse66 20.05.05, 12:15
Wg. Kindergeldzuschlag: ALG2 nach SGBII und Kinderzuschlag schließen einander aus...
Was passiert wenn erziehungsgeld wegfällt?
Mehr Geld für Alleinerziehende?
Muss ich dem zustimmen????????
Betreuter umgang
@tata ...tipp....
Ersatzvater
Tata
Grosser Babywunsch auch wenn unrealistisch? *sorry lang*