Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 10.05.2003, 19:28 Uhr

Umgang und Unterhalt

Hi Tränchen!
Der Anwalt deines Exmannes soll sein Studium wiederholen. Oder besser noch auf etwas weniger anspruchsvolles umschulen. Denn Umgang und Unterhalt sind 2 Paar Schuhe, das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.
Ich würde ein Paar Zeilen zurückschreiben und daraufhinweisen das deines Wissen nach Unterhalt für die Kinder unabhängig davon gezahlt werden muss, ob der KV den Umgang wahrnimmt und auch die Gespräche mit dem Jugendanmt noch mal erwähnen.
Du kannts ja gleich hinzufügen das du mit einer zuverlässigen Umgangsregelung jederzeit einverstanden bist.

@ Richie: So wie es Sch€/$$weiber gibt, so gibt es auch bei uns Männer Ar$§£%&ßr! Das muss man doch nicht jedesmal mit einer Depression oder was auch entschuldigen!

Gruß, Rob

 
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