Geschrieben von fusel am 17.04.2004, 15:06 Uhr |
Umgang per JA
Tach,
KV und ich haben uns entschlossen den Umgang mit Hilfe des Sozialen Dienstes im JA zu regeln. Bei unserem letzten Telefonat sagte er wenn wir uns nicht einigen könnten, das dann - Zitat: Blut fließen würde, er aber das eigentlich nicht wolle (Er ist eben doch ein netter Kerl *grummel*). Er meint das im übertragenen Sinne, d.h. er würde mich vor Gericht zerren. Nicht im wörtlichen Sinn - davon gehe ich jetzt mal aus. War zwar nicht das erste Mal aber ich bin diese latenten Drohungen echt leid, habe eine Rechtsschutz abgeschlossen, möchte bei der nächsten angekündigtigten "Blutentnahme" einen unparteiischen Zeugen haben und vor allem soll auch festgehalten werden das ich rein garnichts gegen die klassische Umgangsregelung habe, falls es doch vor Gericht geht. Ich bin nur nicht damit einverstanden das er den Kleinen, der ihn in Moment kaum kennt eine Woche zu sich nach Hause bzw. zu den Großeltern schleppt, weil das Entfernungen von 4-5 Fahrstunden sind. Darüber kann man reden wenn sie sich ordentlich beäugt haben aber nicht solange er nur alle 8-10 Wochen hier aufschlägt.
Mich würde mal interessieren ob jemand das auch so geregelt hat und wie das abläuft. Wird dann nochmal die ganze Beziehungskiste durchgekaut, warum man nicht mehr miteinander kann usw.? Und inwiefern kann man diese Regelung verbindlich machen?
LG
fusel
- Umgang per JA - fusel 17.04.04, 15:06
- Re: Umgang per JA - nane973 18.04.04, 1:12
- Re: Umgang per JA - sophieno 18.04.04, 8:45
Nur mal so:-)
Bin mir unsicher was das bedeutet
Einstweilige Vefügung, Räumung
Begutachtung durch das Jugendamt
Sozialhilfe- soll das ein Witz sein ???? Lang !
Mir fällt gerade siedendheiß ein: Wie ist das mit der Krankenversicherung?
So war unser WE (wegen Posting Feiertagsregelung)