Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 03.07.2005, 14:29 Uhr

trotzdem antwort..

Hallo tanja08,

ich meine auch, daß eine neue Freundin
da nichts verloren hat.

****''Dazu kann ich nur sagen was mir mein Anwalt mal sagte "Jeder Vater hat ein Recht auf Umgang aber kein Vater kann dazu gezwungen werden das Recht wahr zu nehmen", das finde ich genauso scheisse, obwohl dabei der Vater selbst einen Keil dazwischen treibt, kommt aber aufs selbe raus. Zum guten Schluss leiden die Kinder drunter.''****

Da muß ich deutlich widersprechen!
Es liegt in der Natur der Sache, daß
Umgangswahrnehmung und -Gewährung zweilerlei Schuh sind.
Es ist etwas völlig anderes, ob jemand den Umgang mit seinem/ihren Kind wahrnimmt oder ob jemand den Umgang mit dem anderen Elternteil zuläßt/gewährt.
Ein eigener Umgang ist doch etwas völlig anderes als ein eben nicht eigener Umgang. Die Vereitlung des Umgangs mit
dem anderen Elternteil ist dadurch ein schlichter Übergriff, weil das eine nicht eigene Beziehung des Kindes und des a n d e r e n Elternteils betrifft.
Dieser Übergriff ist auch psychologisch etwas völlig anderes, weil in der Vereitlung eine Abwertung des anderen Elternteils und damit auch der kindlichen Anteile davon mitschwingt.

MfG Richie

 
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