Geschrieben von geiz_ist_geil am 08.12.2005, 21:23 Uhr |
Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen
Wende dich schnellsten an die ARGE oder erkundige dich über welches Amt bei euch das Arbeitslosengeld II läuft, da kannst du deine Anträge stellen und bekommst alle Informationen die du zwecks Wohnungssuche brauchst, also zulässige Wohnungsgröße und Höchstmiete.
Je nachdem wie hoch das Einkommen deines Mannes ist, muss er dann Unterhalt für die Kinder und dich zahlen, dann kann es sein, das du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II haben wirst, aber das werden die dir dann schon berechnen.
Viel Glück
- Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen - Pauline27 08.12.05, 20:49
- Re: Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen - geiz_ist_geil 08.12.05, 21:23
- Re: Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen - berita 08.12.05, 22:29
- Re: Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen - geiz_ist_geil 08.12.05, 21:23
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