Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von geiz_ist_geil am 08.12.2005, 21:23 Uhr

Trennung vom Kindsvater, was kann ich alles beantragen

Wende dich schnellsten an die ARGE oder erkundige dich über welches Amt bei euch das Arbeitslosengeld II läuft, da kannst du deine Anträge stellen und bekommst alle Informationen die du zwecks Wohnungssuche brauchst, also zulässige Wohnungsgröße und Höchstmiete.

Je nachdem wie hoch das Einkommen deines Mannes ist, muss er dann Unterhalt für die Kinder und dich zahlen, dann kann es sein, das du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II haben wirst, aber das werden die dir dann schon berechnen.

Viel Glück

 
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