Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 21.03.2003, 10:38 Uhr

tolles Telefonat mit KV )o: (Könnte Hilfe gebrauchen)

Mach Dir wegen der Geschenke keine Sorgen. Außerdem kam der KiWa von der Oma und nicht von ihm. Somit ist das absolut keine Unterhalt. Außerdem kannst Du ihm mal ganz nett mitteilen, daß er sich an der Grundausstattung für das Kind zu beteiligen hat :-)DAfür, daß ihm die Arbeitslosenhilfe gestrichen wurde kannst Du nichts. Ist sein Problem. Laß alles weiter über die Beistandsschafft laufen. Die holen sich das geld auch später noch. Ich kenne dieses Thema mit Lukas "Vater" nur zu gut. Er hatte die Vaterschaft nicht anerkannt und durfte daher den UHV zurückzahlen plus die Differenz zum normalen Unterhalt. Übrigens darfst Du ihm mal so am Rande mitteilen, daß er auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig ist bis der Kleine 3 Jahre alt ist. Selbst wenn Du eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmst, darf er die Differenz zu einem Vollzeitgehalt ausgleichen. Dann bleibt ihm wirklich wohl nur noch der Sozialsatz. Sorry, wenn es hart klingt, aber in solchen Fällen sitzt eine mutter immer am längeren Hebel und hat alle Möglichkeiten einen Mann zumindest finanziell fertig zu machen. Ob sie es will und tut, steht auf einem anderen Blatt.

LG
Anke

 
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