Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 07.01.2004, 12:42 Uhr

Titulierung

Hi,
der Vater wird den Unterhalt tituliert haben, das bedeutet, er unterwirft sich der Zwangsvollstreckung, was aber nicht bedeutet, dass das damit auch getan wird.

Damit sichert man nur die Ansprüche ab und erspart sich eine Klage auf Zwangsvollstreckung, wenn diese erforderlich sein sollte.

Nach der Titulierung muss er dann die Überweisung des Unterhaltes veranlassen.

Versäumt er das, kannst du mit diesem Schriftstück eine Lohnpfändung veranlassen, ohne erst klagen zu müssen.

Nehm sofort Verbindung mit dem Jugendamt auf.
Nur wenn du jetzt mit straffen Zügeln arbeitest, wird er in Zukunft diese Spielchen mit dem geld unterlassen.
Tust du nichst, fühlt er sich bestärkt und provoziert und schickaniert dich evtl. in Zukunft immer dadurch, dass er verspätet zahlt, oder erst nach Aufforderung etc etc etc

Unterbreche dieses Spielchen, indem du handelst.

Hat das Jugendamt die Beistandschaft?

Wenn du es noch ein letztes Mal probieren willst, dann frage anch, warum er nicht zahlt.... evtl. behauptet er, dass er deine Kontoverbindung nicht hat.

Du kannst die Zahlungsüberwachung auch auf das Jugendamt übertragen, dann bekommst du zwar das Geld ein paar Tage später, weil der Vater an das Jugendamt zahlt und das Jugendamt nach Eingang des Geldes an dich überweist, aber er wird sich dann in Zukunft dreimal überlegen, ob er sich so verhält.

Bye

 
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