Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 11.05.2004, 9:57 Uhr

theoretisch bräuchtest Du nicht mal Windeln mitgeben

Hallo Sibs!
Nee, so einfach wie du es dir machst ist es nicht! Wenn er KU zahlt, sind damit rechtlich gesehen seine finanzielle Pflichten dem Kind gegenüber abgegolten. Es obliegt der Mutter, für Kleidung und weiteren Bedarf aufzukommen (dafür ist ja der KU gedacht), nur das was das Kind in der Umgangszeit zu essen bekommt ist Sache des Vaters.
Väter könne ja auch die KU-Zahlung nicht unterbrechen wenn das Kind in den Ferien eine oder mehrere Wochen bei ihnen ist.
Auch ist der Vater nicht verpflichtet ein eigenes Bett fürs Kind zu kaufen!
Gruß, Rob

 
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