Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 12.02.2004, 21:15 Uhr

Studentin und Vermoegen

hallo harmony,

das wird etwas anders gerechnet...

wenn ihr sozialhilfe beantragt, dann werden vater und kind der bedarfsgemeinschaft zugerechnet, du aber nicht, weil du als studentin keinen anspruch auf HLU hast. allerdings gibt es da auch härtefallregelungen, wo man einem studenten in der prüfungsphase auch sozi bewilligt, weil er ja während dieser zeit keine chance hat, seine arbeitskraft dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen. aber darauf ist nicht unbedingt zu bauen, weil das wie immer eine entscheidung ist, die im ermessen des sachbearbeiters liegt.

nun, im schlimmsten fall hätten theoretisch nur vater und kind anspruch. dann wird halt 1/3 der miete rausgerechnet (weil das dein anteil ist), das einkommen des mannes wird eingesetzt, das kindergeld als einkommen des kindes.
erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei.

das einkommen wird bereinigt um diverse beträge, vom kindergeld bleiben auch 10,25 anrechnungsfrei.

ich sag mal, unterm strich wird kein HLU-anspruch für das kind herauskommen. denn: schulden und unterhaltsverpflichtungen werden bei der sozialhilfe nicht angerechnet. da wird man deinen freund höchstens zur schuldnerberatung schicken...

im zweifelsfall bleibt noch die möglichkeit, wohngeld zu beantragen.

ich hoffe, das war jetzt nicht zu verworren und theoretisch. tut mir leid, wenn ich keine bessere nachricht für dich hatte.

bekommst du denn kein bafög??

liebe grüsse
martina

 
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