Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 14.08.2004, 10:44 Uhr

Steuerklasse II Erklärung

Das hab ich vor einiger Zeit hier ins Forum gestellt:



Betreff: Überprüfung der Steuerklasse II aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung


Hallo zusammen!

Das habe ich heute von meiner "alten" Gemeinde zur neuen Wohnung geschickt bekommen.


Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005; Überprüfung der Steuerklass II aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung

Sehr geehrte Frau X,

mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (bundesgesetzblatt Teil I S. 3076) wurde u.a. das teilweise Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 beschlossen. Damit ist der bisherige Haushaltsfreibetrag bereits zum 1. Januar 2004 entfallen.

Stattdessen wurde ab 2004 ein neuer "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" (§24b Einkommensteuergesetz - EStG) eingeführt. Der Entlastungsbetrag beträgt 1.308,00€ im Kalenderjahr. Für den neuen Entlastungsbetrag wird die Steuerklasse II weiter genutzt. Die voraussetzungen für den Entlastungsbetrag entsprechen jedoch nur teilweise den bisherigen Voraussetzungen für den Haushaltsfreibetrag (vgl. die Erläuterungen auf der beigefügten Erklärung).

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 wurde die Steuerklasse II bescheinigt. Diese Eintragung ist nun - zum Zwecke der Ausstellung Ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 - aufgrund der Neuregelung zu überprüfen.

Senden Sie dazu bitte die beiliegende Erklärung ausgefüllt bis zu 31.08.2004 zurück.

Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie die beigefügte Erklärung nicht zurücksenden, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet (§52 Abs. 51 EStG), dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Finanzamt kann dann von Ihnen die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

MfG
IA
XXX



Anlage


Versicherung


Ich ................., wohnahft in .........................,(Familienstand).........seit.............., versichere, dass ich die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b des EStG) und damit für die Eintragung der Steuerklasse II auf meiner Lohnsteuerkarte erfülle:

- Zu meinem Haushalt gehört mindestens ein minderjähriges Kind, für das mir ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht.
- Meldung des Kindes (zutreffendes bitte ankreuzen)
- Das Kind ist ausschließlich in meiner o.g. Wohnung gemeldet.
-Das Kind ist zwar bei mehreren Personen gemeldet, ich erfülle aber die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes.

- Ich bin alleinstehend:

- Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für die ANwendung des Splitting-Verfahrens (Ehegattenbesteuerung) und lebe nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

- Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (zutreffendes bitte ankreuzen):

- Es lebt keine andere volljährige Person in meiner Wohnung oder es ist keine andere volljährige Person mit Haupt-oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.

- Es lebt eine andere volljährige Person in miener Wohnung oder ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, aber es handelt sich dabei um ein volljähriges Kind, für das mir ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht.

- es handelt sich um mein volljähriges leibliches Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das zwar steuerlich nicht berücksichtigt wird, das aber den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

- ich bilde mit dieser Person keine Haushaltsgemeinschaft, weil keine gemeinsame Wirtschaftsführung vorliegt.


Mir ist bekannt, dass ich nach § 39 Abs. 4 EStG verpflichtet bin, die Eintragung der Steuerklasse auf meiner Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen, wenn eine der o.g. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres entfällt.

Ich versiche, die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.


Datum,Unterschrift





SOOOOOOOOO, hoffe das hat jetzt geholfen ;-))

Hab mir nämlich gerade nen Ast geschrieben...


LG

Marlene die zusätzlich auch noch die schriftl. Variante an die alte Gemeinde schickt, da bekanntlich doppelt besser hält!

 
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