Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 06.02.2005, 10:18 Uhr

Steuererklärung

Also, ich kann mich meinen Vorrednerinnenn nur anschließen. Wann ist denn Frist zur Abgabe? Falls die tatsächlich jetzt sein sollte, kann er die formlos verlängern lassen- Ihr müsstet dann ebn nur auch länger auf die Bearbeitung warten, aber das macht keine " Verluste".
Und im übrigen: Du haftest für die Steuererklärung bei Unterschrift genausso wie er, also wenn er da schmuh macht, bist Du auch dran. Deshalb: Du darfst das teil angemessene Zeit prüfen- ohne Zweifel

Benedikte

 
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