Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von BineW am 05.02.2005, 20:48 Uhr

Steuererklärung

verpflichtet bist du nicht zu unterschreiben, denn du kannst auch die getrennte Veranlagung wählen (muss man durchrechen) ist vielleicht günstiger für dich (sofern du überhaupt lohnsteuerpflichtig beschäftigt warst).

sobald einer der ehegatten die getrennte veranlagung wählt, werden beide getrennt veranlagt. wenn du das tust, beißt er sich in den .... dann hat er möglicherweise ne schöne nachzahlung an der backe. das kann man aber wie gesagt nur ganz indivudell und in kenntnis aller persönlichen verhältnisse beantworten. und nicht dass du dann gekniffen bist, wenn er z.b. nur grenzwertig über selbstbehalt verdient (wg. unterhalt).

hier im expertenforum gibt es auch einen steuerberater, w. stamnitz, den kannst du auch fragen.

und im übrigen würde ich niemals was unterschreiben (und schon gar keine steuererklärung, da hängste in allem drin, was er verzapft), was ich nicht durchgelesen/geprüft hätte.

lg und alles gute sabine

 
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