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Geschrieben von sabine7007 am 05.02.2005, 11:42 Uhr

Steuererklärung

Hallo zusammen,

nun hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, denn ich erreiche meine Anwältin nicht - und bin momentan ziemlich verunsichert.

Gestern abend habe ich eine email von meinem Ex-Man bekommen, der von mir eine Unterschrift für die Steuererklärung von 2003 haben möchte.

Zur Info:
Wir waren 2003 noch verheiratet, haben aber ab Mai 2003 getrennt gelebt und sind dieses Jahr im Januar geschieden worden. Ich habe 2003 nicht gearbeitet, da ich noch in der Elternzeit war.

Mein Wunsch war es, dass er mir die Steuererklärung da lässt, wenn er jetzt am Sonntag unseren Sohn abholt, damit ich sie in Ruhe anschauen kann - schliesslich soll ich sie ja unterschreiben. Wenn er ihn dann abends zurückbringt, würde er die Erklärung wieder bekommen.

Nun schreibt er:

Ausgehändigt bekommst Du Sie nicht.
Du kannst Sie in Ruhe durchsehen, kannst zu mir kommen oder irgendwo anders!
Ich weiße vorsorglich darauf hin, dass wenn Du am WE nicht unterschreibst, alle entgangenen Zinsen und anfallende Kosten zu Deinen Lasten gehen.

Solltest Du nicht einverstanden sein wirst Du vom Gericht aufgefordert und kannst dort auch die Unterlagen einschauen!



Ich finde das ziemlich unverschämt mich so unter Druck zu setzen, vor allem weil ich erst am Donnerstag abend erfahren habe, dass er unseren Sohn holen möchte und da auch die Steuererklärung mitbringt. Er arbeitet 400km vom heimatlichen Wohnort entfernt und kommt nur ca. alle 2 Wochen ins Elternhaus.


Kann mir jemand helfen?

 
5 Antworten:

Re: Steuererklärung

Antwort von desireekk am 05.02.2005, 13:34 Uhr

Nun, ich würde ihn ebenfalls schriftlich darauf hinweisen, daß Du die StErkl. in Ruhe umfassend prüfen willst.
Steht eine Erstattung an?
Pass auf, auf welches Konto diese gehen soll.
Denn eigentlich steht diese Euch beiden gemenisam zu.

Ich würde eben schreiben, daß er Dir die Erklärung inkl. aller Unterlagen am Sonntag aushändigen soll und Du Dich verpflichtest, sie innerh. 1 Wioche (oder so) an das Finanzamt weiterzuleiten.
Weise ihn darauf hin, daß Du voll für den Inhalt der StErkl. haftest, udn diese nur nach umfassender und eingehender Prüfung unterschreiben wirst.

Diese Mail aufheben, falls er wieder mit dem FA droht, denn sonst droht Dir evtl. wirklich die gerichtl. Unterschrift.

Das sind Machtspielchen... nichts weiter :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Steuererklärung

Antwort von sabine7007 am 05.02.2005, 18:14 Uhr

Danke für die hilfreiche Antwort, habs so nun schriftlich verfasst und abgeschickt. Nun bin ich auf morgen gespannt.

Liebe Grüsse
Sabine

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Re: Steuererklärung

Antwort von BineW am 05.02.2005, 20:48 Uhr

verpflichtet bist du nicht zu unterschreiben, denn du kannst auch die getrennte Veranlagung wählen (muss man durchrechen) ist vielleicht günstiger für dich (sofern du überhaupt lohnsteuerpflichtig beschäftigt warst).

sobald einer der ehegatten die getrennte veranlagung wählt, werden beide getrennt veranlagt. wenn du das tust, beißt er sich in den .... dann hat er möglicherweise ne schöne nachzahlung an der backe. das kann man aber wie gesagt nur ganz indivudell und in kenntnis aller persönlichen verhältnisse beantworten. und nicht dass du dann gekniffen bist, wenn er z.b. nur grenzwertig über selbstbehalt verdient (wg. unterhalt).

hier im expertenforum gibt es auch einen steuerberater, w. stamnitz, den kannst du auch fragen.

und im übrigen würde ich niemals was unterschreiben (und schon gar keine steuererklärung, da hängste in allem drin, was er verzapft), was ich nicht durchgelesen/geprüft hätte.

lg und alles gute sabine

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Re: Steuererklärung

Antwort von Benedikte am 06.02.2005, 10:18 Uhr

Also, ich kann mich meinen Vorrednerinnenn nur anschließen. Wann ist denn Frist zur Abgabe? Falls die tatsächlich jetzt sein sollte, kann er die formlos verlängern lassen- Ihr müsstet dann ebn nur auch länger auf die Bearbeitung warten, aber das macht keine " Verluste".
Und im übrigen: Du haftest für die Steuererklärung bei Unterschrift genausso wie er, also wenn er da schmuh macht, bist Du auch dran. Deshalb: Du darfst das teil angemessene Zeit prüfen- ohne Zweifel

Benedikte

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Re: Steuererklärung

Antwort von Leena am 06.02.2005, 11:39 Uhr

Wenn Du 2003 keine eigenen Einkünfte hattest, da Du noch in Elternzeit warst, bist Du verpflichtet, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen. Im "Innenverhältnis" kann es u.U. auch zu einer "Ausgleichspflicht" Deinerseits kommen, das wäre allerdings wäre das sozusagen erst "das Ende der Fahnenstange".

Außerdem geht es ja wohl um die Steuererklärung für 2003, da läuft die normale "maximale" Fristverlängerung jetzt Ende Februar aus, und - je nach Bearbeiter - ist es mit einer Fristverlängerung nicht mehr so einfach, teilweise sind auch schon Zwangsgeldandrohungen bei Nichtabgabe verschickt worden - kann also durchaus sein, dass die Abgabe langsam pressiert. Aber da könnte Dein Ex-Mann sich vielleicht auch etwas deutlicher ausdrücken...

(Je nachdem, wie sehr sich die Bearbeitung verzögern sollte, können übrigens auch "Verluste" entstehen, da ab April 2005 für 2003 Zinsen anfallen, und bei Steuernachzahlungen geht das natürlich zu Lasten der Steuerpflichtigen.)

Ich würde also dringend noch mal zum Gespräch mit Deinem Ex raten, indem Du deutlich machst, dass Du Dein Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung kennst, er aber auch mal ein bisschen "Klartext" reden sollte...

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