Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 13.07.2003, 22:02 Uhr

Spät aber doch...

Spät aber doch...

Nicvht der letzte AG zahlt die Halbwaisenrente, sondern der Rentenversicherungsträger, also die BfA, eine LVA oder z. B. die Bundesknappschaft. Je nachdem, wo der KV zuzletzt renteversichert war.

Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen für die Halbwaisenrente, müßte ich jedoch raussuchen.

Ichmeine gesamte Lebensarbeitszeit, letztes versicherungsverhältnis usw...

Viele Grüße

Désirée

Bei Fragen: im namen oben ist meine Mailadresse!

 
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