Geschrieben von Laufente123 am 04.02.2021, 15:31 Uhr |
Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Frage einer Bekannten. Vielleicht hast jemand eine Idee dazu – mir ist das Thema fremd.
"ich suche jemanden der sich im Bereich Sozialrecht auskennt. Ich habe nur 2 kleine Fragen und da es unter anderem um eine frist geht reicht die Zeit nicht aus bis ein Beratungsschein beantragt ist. Leider fehlt uns das Geld einen Beratungstermin bei einem Anwalt selber zu zahlen..ich brauch nur nach einer kurzen Schilderung der Situation ob es rechtens ist oder nicht ( denn ich wurde dazu aufgefordert einen Widerspruch zurück zu nehmen was ich aber eigentlich nicht möchte)....."
Hier die Details, die sie mir dann später geschickt hat:
"Hi..es geht um folgendes
.....seit Oktober 2020 bekommen wir keine Aufstockung mehr vom Amt da man bei Krankengeld keine Freibeträge hat
.....Wohngeld wurde ebenfals abgelehnt ( keine Freibeträge bei KG und es wird nur 912€ Wohngeld angerechnet wir zahlen aber 1175€)
..also habe ich den Kinderzuschuss beantrag...da habe ich eine Ablehnung bekommen und Widerspruch eingelegt...die Begründung der Kindergeldstelle ist wie folgt...sie nehmen zur Berechnung die letzten 6 Monate und da wir in diesem Zeitraum ALGII bekommen haben bekommen wir keinen Kinderzuschuss
..jetzt mein großes ABER seit Oktober bekommen wir nichts mehr...uns fehlt JETZT daa Geld...muss ich jetzt 6 Monate warten bis das ALGII sozusagen bei den nachweisen nicht mehr auftaucht um überhaupt den Bonus zu bekommen? Böse gesagt muss ich meinem Kind 6 Monate lang trocken Brot geben um über die Runden zu kommen? Ich beantrage den Bonus ja nicht aus Spaß sondern weil mir jetzt das Geld fehlt....und da bräuchten wir einmal fachlichen Rat"
Kann dazu jemand was sagen?
Wäre das Rechtsforum besser als hier?
DANKE
Laufente
Re: Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Antwort von mellomania am 05.02.2021, 7:20 Uhr
ich würds auch bei frau bader mal stellen. da sind viele die sich auskennen
Re: Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Antwort von luvi am 05.02.2021, 12:06 Uhr
Hallo,
Ich dachte Kinderzuschlag wird jetzt einfacher erteilt. Es werden wegen Corona nicht mehr die 6 zurückliegenden Monate betrachtet, sondern nur der letzte Monat.
Lest euch mal in die Richtung schlau. Ich bin kein Experte.
LG luvi
Re: Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Antwort von zwergchen84 am 05.02.2021, 16:37 Uhr
Nein, das stimmt nicht. Beginn ab Oktober 2020 sind die vorherigen 6 Einkommensnachweise einzureichen (z. B. Antrag ab Oktober 2020 mit Einkommensnachweisen für April bis September 2020). Vorher waren es die letzten 12 Monate bei Antragstellung.
Re: Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Antwort von luvi am 05.02.2021, 16:57 Uhr
Hallo,
Ich hab jetzt selbst noch mal geschaut.
Jetzt gilt das tatsächlich nicht mehr.
Zwischen April und Oktober gab es den Notfall-Kinderzuschlag. Da wurde nur das Einkommen des letzten Monats betrachtet.
LG luvi
Re: Sozialrechtfrage - Kinderzuschuss
Antwort von zwergchen84 am 05.02.2021, 22:21 Uhr
Das haben die jetzt leider wieder rückgängig gemacht. Wobei es für uns sowieso egal wäre, galt nur bei Neuantrag. Für Weiterbewilligungen jedoch nicht. Und leider hat dann wirklich alle Welt einen Neuantrag gestellt, welcher natürlich geprüft wurde und 90% hatten keinen Anspruch. Ich hab noch nie 5 Monate auf meine Weiterbewilligung warten müssen. Letztes Jahr schon.
DANKE
Antwort von Laufente123 am 06.02.2021, 20:38 Uhr
Danke an alle für die Antworten.
Hab's weitergeleitet.
Steuerfragen volljähriges Kind @Leena oder wer sich sonst auskennt
Nestmodell nach Trennung
Wohnung ohne Wohnzimmer?!
Hat schon jemand gefragt? stkl II?
Umfrage: Wohnung - was ist für Euch normal? wie groß, Zimmer, Essbereich, ...?
Ueberprüfung der prozesskostenhilfe
Mehrere Tage über Nacht alleine lassen
Kind erklären das der Vater kein Interesse hat
Ist es leichter mit oder ohne Mann ?