Geschrieben von kk1965 am 05.07.2004, 21:01 Uhr |
Sozialhilfe nach dem 3. Jahr ? Kleidergeld ?
Hallo Silly,
natürlich bekommst Du vom Amt auch während Deiner Arbeitszeit Geld.
Du gehst dann mit Deiner Gehaltsbescheinigung und Deinen anderen Einnahmen( soweit borhanden)zum Amt und stellst nen neuen Antrag.
Kleidergeld wird 2X im Jahr( April/Mai und Oktober/November) beantragt und bedarf eigentlich nur einer Unterschrift,zumindest ist das hier bei uns so.
LG
Kathrin
- Sozialhilfe nach dem 3. Jahr ? Kleidergeld ? - Silly1204 05.07.04, 15:33
- Re: Sozialhilfe nach dem 3. Jahr ? Kleidergeld ? - kk1965 05.07.04, 21:01
Finanzen beim Studium
Kleidergeld!!!An alle
Mandel OP am dienstag-wer hat Erfahrung ? :-(
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Ich bin am Ende meiner Kräfte....ich muß hier raus....aber wie und wohin?!?!?!
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