Geschrieben von Silly1204 am 05.07.2004, 15:33 Uhr |
Sozialhilfe nach dem 3. Jahr ? Kleidergeld ?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe auch ein paar Fragen die mir am Herzen liegen: weil ich alleinerziehend bin (mein Sohn ist 11 Monate) bekomme ich im Moment Sozialhilfe. Ich habe beim Arbeitgeber eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt und werde dann wieder arbeiten. Aber ich habe nicht vor meinen Schatz den ganzen Tag in den Kindergarten zu geben sondern nur halbtags. Von einem Halbtagsgehalt kann ich nicht leben. Meine Frage nun: bekomme ich die Differenz zwischen meiner bisherigen Sozialhilfe (um die 1000 Euro) und meinem Halbtagslohn (um die 600 Euro) ?
Oder habe ich nach dem 3. Lebensjahr meines Sohnes keinen Anspruch mehr ?
Noch eine Frage: wie beantrage ich Kleidergeld ? Gibt es da spezielle Formulare ?
Wäre nett wenn mir jemand schreibt.
Danke
Silly
Re: Sozialhilfe nach dem 3. Jahr ? Kleidergeld ?
Antwort von kk1965 am 05.07.2004, 21:01 Uhr
Hallo Silly,
natürlich bekommst Du vom Amt auch während Deiner Arbeitszeit Geld.
Du gehst dann mit Deiner Gehaltsbescheinigung und Deinen anderen Einnahmen( soweit borhanden)zum Amt und stellst nen neuen Antrag.
Kleidergeld wird 2X im Jahr( April/Mai und Oktober/November) beantragt und bedarf eigentlich nur einer Unterschrift,zumindest ist das hier bei uns so.
LG
Kathrin
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