Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Melina am 01.12.2003, 14:34 Uhr

Sozialamt-was kann ich machen??

Hallöle,
also mein Problem ist mal wieder, das ich mein Geld von Mai/juni immer noch nicht bekommen hab. Ab Mai steht es mir aber zu (ab Erziehungsurlaub). Ich hab den Herrn Sachbearbeiter scho bestimmt über 15 mal angerufen Immer "ich werds heut noch erledigen" als Antwort bekommen. Zuletzt hab ich vor ca 3 Wochen angerufen und vor ner Woche bin ich mal hingegangen. Er hat dann wieder gesagt er bearbeitet es gleich und mich wieder weggeschickt.
Jedenfalls hab ich das Geld immer noch nicht. Ich bäuchte es aber ziemlich dringend, da ich mir Geld geliehen hab, und es langsam zürückzahlen will.
'Was kann ich machen?? Soll ich mich beschweren über diesen Mann??

 
4 Antworten:

Re: Sozialamt-was kann ich machen??

Antwort von schokibabe am 01.12.2003, 21:24 Uhr

Hallo,

ist mal wieder ne Frechheit, wie einige SB mit einem umspringen.

Wenn dir das geld zusteht, d.h. hast du schon einen sozialhilfebescheid? Dann würd ich nämlich mit einer Beschwerde beim Sachgebietsleiter drohen!!!

Ich mein das ist schon ne verdammt lange zeit seit mai....

Tritt dem mal gewaltig in den ......
Viel glück
Andrea

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Re: Sozialamt-was kann ich machen??

Antwort von fusel am 02.12.2003, 8:46 Uhr

Hi,

so auf die Schnelle: wäre günstiger gewesen das Geld nicht zu leihen. Manchmal wird zumindestens bei einmaligen Beihilfen damit argumentiert, das der Bedarf gedeckt ist.
Ich habe meine schlaue Fibel nicht zur Hand aber du kannst eine Untätigkeitsklage(?) beim Verwaltungsgericht einreichen, wenn ein SB länger als 3 Monate rumgammelt und gerade bei der HLU sollen sie zackig sein. Ich würde ihm einen Brief per Einschreiben schicken und eine sehr kurze Frist setzen wann das Geld auf meinen Konto zu sein hat.
Aber die Leute vom Fach haben da sicherlich noch bessere Tips.

LG

fusel

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Re: Sozialamt-was kann ich machen??

Antwort von kroemy am 02.12.2003, 23:06 Uhr

Hallo,
alleinerziehende dürfen bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Ich war im ersten jahr ganz zu hause und habe dann ab denn 2. lebensjahr Teilzeit gearbeitet.
Habe dann erst mal bescheid bekommen, das mir nun kein Ezg mehr zusteht, dagegen habe ich widerspruch eingelegt.
Mit den ganzen gesetzen usw. aus der Broschüre und auch dazu geschrieben, das ich trotzdem den überwiegenden Teil der Betreuung noch habe, da das kind ja nur halbtags in der Einrichtung ist.
Egz habe ich dann bekommen.
denn Widerspruchsantrag müßte ich noch haben, wenn du interesse hast, kannst du dich ja melden.
gruß kathrin

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sorry, gehört zum Erziehungsgeld ;)

Antwort von kroemy am 02.12.2003, 23:09 Uhr

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