Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 04.02.2003, 14:34 Uhr

sozialamt.. WICHTIG!!

Hmmm, gabs da nicht noch einen Passus, dass von einer festen Beziehung erst nach 1 bis 1,5 Jahr(en) ausgegangen werden kann?
... oder galt das nur scheidungstechnisch? *mich selbst gerade verwirre*
... jedenfalls hing damit Utnerhaltspflicht zusammen, die dann nämlich erst entsteht.

Der/die Sabea will sich wohl vernünftigen Argumenten gegenüber nicht öffnen?
Was ich allerdings verstehen kann, wenn sie sich dagegen wehren, dass er am Wochenende die Wäsche von ihr gewaschen bekommt. Da könnte man ja in der Tat von häuslicher Gemeinschaft ausgehen.

Und was die Kosten bzw. Verköstigung des Besuchs angeht. Unter Freunden besucht man sich dergestalt, dass jeder etwa gleichviel zu den anfallenden Speisen und Getränken beiträgt. WErden die zwei ja wohl auch nicht anders gehalten haben, oder?

Abgesehen davon soll es heute schon fast wieder zum guten Ton gehören, wenn mann/frau bei den Eltern eine Wohnung hat. Mitunter wird das bewusst so gewählt (Wohnraum sowieso vorhanden und müsste sonst fremd vermietet werden; Eltern sind schon älter und brauchen u.U. Einkaufshilfe, etc.). Jedenfalls könnte ich auf anhieb genügend Leute aufzählen, die entweder in einer Wohnung der Eltern wohnen oder im elterlichen Haus eine Wohnung angemietet haben.
Das Argument ist zumindest sehr weit an den Haaren herbeigezogen.

LG
Heike

 
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