Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 11:32 Uhr

sozialamt.. WICHTIG!!

hallo!
hab ne gaaanz superwichtige frage an alle, die sich mit dem sozi auskennen.... geht um ne freundin von mir. sie ist geschieden, bekommt vom sozi wohngeldzuschuss, trägt nen teil der miete selbst. sie hat ne 3zkb-wohnung mit ihrer tochter (6). nun meine frage: sie lebt wie gesagt ALLEINE dort, ihr freund übernachtet an den we und im urlaub bei ihr. nun hat irgendwer beim sozi meldung gemacht, dass er immer da wohnen würde.klar, dass die das prüfen (haben se gestern gemacht.. unangekündigt natürlich).dummerweise bzw. ich find das recht normal.. hat ihr freund auch ein paar sachen bei ihr .. (kleidung, rasierer).. muss ja nit immer alles mitschleppen.
darf das sozi einfach alle schränke durchsuchen? das haben die nämlich gemacht. ausserdem wurde post kontrolliert, könnte ja was von ihm dabei sein. kann ja wohl nicht sein oder ?
was kann sie nun tun?
wirbel

 
26 Antworten:

Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von Adaeze am 04.02.2003, 12:42 Uhr

das ist natürlich schwierig. ich glaub machen dürfen die das schon. aber es kann ja nicht verboten sein, einen freund zu haben, der auch mal bei einem übernachtet. vielleicht sollte sie nochmal das gespräch mit dem sozialamt suchen und das erklären. gut wäre auch ein nachweis seiner eigenen wohnung. wenn er natürlich post zu ihrer adresse bekommt ist das nicht grade hilfreich. hat er denn eine eigene wohnung ? auf jedenfall würde ich das gespräch suchen und evtl auch mit ihm zusammen dorthin gehen, damit er seinen mietvertrag und meldebescheinigung vorlegen kann und so.

viel glück

stephanie

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 13:18 Uhr

die beiden mussten heute morgen dorthin.gemeinsam.er wohnt (und ist auch dort gemeldet, bekommt post etc da hin) bei seinen eltern.
aussage sozi: wenn sie ihm em we kochen oder wäsche waschen, dann beziehen sie ungerechtfertigter weise gelder von uns! ausserdem.. warum wohnt ein 30-jähriger mann noch zuhause?
das kann denen doch wurschd sein oder????
ich versteh die welt nicht mehr. auf jeden fall wurden die zahlungen mit sofortiger wirkung eingestellt.

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Ablehnung schriftlich geben lassen und beim Soialgericht Einspruch einlegen!o.T.

Antwort von Richie am 04.02.2003, 13:38 Uhr

o.T.

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von Adaeze am 04.02.2003, 14:11 Uhr

also widerspruch würde ich auch auf jedenfall einreichen. das würde ja heisse, dass wir sozis nicht mal nen freund haben dürfen. und nicht jeder, mit dem man grade mal 3 wochen oder auch 3 monate zusammen ist, kann doch gleich für einen aufkommen. ausserdem, wenn ich von jedem, der mal bei mir was mitisst unterhalt bekäme, dann wäre ich schon reich *lach*

also auf jedenfall widerspruch einlegen !!! ggf. mit nem anwalt (wird da ja sicher auch prozesskostenbeihilfe bekommen)

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von lucile am 04.02.2003, 14:34 Uhr

Hmmm, gabs da nicht noch einen Passus, dass von einer festen Beziehung erst nach 1 bis 1,5 Jahr(en) ausgegangen werden kann?
... oder galt das nur scheidungstechnisch? *mich selbst gerade verwirre*
... jedenfalls hing damit Utnerhaltspflicht zusammen, die dann nämlich erst entsteht.

Der/die Sabea will sich wohl vernünftigen Argumenten gegenüber nicht öffnen?
Was ich allerdings verstehen kann, wenn sie sich dagegen wehren, dass er am Wochenende die Wäsche von ihr gewaschen bekommt. Da könnte man ja in der Tat von häuslicher Gemeinschaft ausgehen.

Und was die Kosten bzw. Verköstigung des Besuchs angeht. Unter Freunden besucht man sich dergestalt, dass jeder etwa gleichviel zu den anfallenden Speisen und Getränken beiträgt. WErden die zwei ja wohl auch nicht anders gehalten haben, oder?

Abgesehen davon soll es heute schon fast wieder zum guten Ton gehören, wenn mann/frau bei den Eltern eine Wohnung hat. Mitunter wird das bewusst so gewählt (Wohnraum sowieso vorhanden und müsste sonst fremd vermietet werden; Eltern sind schon älter und brauchen u.U. Einkaufshilfe, etc.). Jedenfalls könnte ich auf anhieb genügend Leute aufzählen, die entweder in einer Wohnung der Eltern wohnen oder im elterlichen Haus eine Wohnung angemietet haben.
Das Argument ist zumindest sehr weit an den Haaren herbeigezogen.

LG
Heike

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Re: Hmmmmm

Antwort von RainerM am 04.02.2003, 14:44 Uhr

Hi Lucile,
die Frist von 2 Jahren betrifft Unterhaltszahler, die für den geschiedenen Partner Unterhalt zahlen, obwohl dieser eine neue Beziehung hat.

Das gilt nicht für das Sozialamt.

Es kommt dabei nicht auf eine wirkliche Beziehung an, sondern darauf, in wie weit ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.

Wenn hier die Frau für den Mann die Wäsche wäscht und bügelt, ihn am Wochenende bewirtet etc, dann kommt sie sehr in Erklärungsnot.

Das Vorgehen des Amtes ist hier sichjerlich schon ziemlich krass.
Sie dürfen solche "Inspektionen" durchführen, aber ich bezweifel, dass Schränke durchsucht werden dürfen.

Die Briefkontrolle darf mit Sicherheit nur äusserlich stattfinden, also ohne einen Brief zu öffnen und zu ohne ihn zu lesen.

Ich würde mich ersteinmal schriftlich bei den Vorgesetzten über die Vorgehensweise beschweren udn gegen die Sperre einen Widerspruch einlegen.
Das aber nur, wenn man das guten Gewissens machen kann.

Und da habe ich aufgrund der Schilderungen meine Zweifel.
Anscheinend besteht eine doch schon weitergehende Beziehung und sie führt ihm quasi den Haushalt, woraus sich für sie Ansprüche ergeben (Taschengeld, ca 5-7% von seinem Netto, zumindest Unterhaltsrechtlich).

Ich denke, dass die beiden sich die Karten legen sollten.
Wenn die Beziehung gefestigt genug ist, sollten sie sich zusammen tun und gut.

Ich weiss nämlich auch nicht, warum ich für die Lebensart anderer bezahlen soll.

Sozialhilfe ist für Bedürftige gedacht und nicht dafür, eine Beziehung mit zu finanzieren.
Ich weiss, das klingt schroff, aber es ist schon was dran, an der Sache.

cu

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 14:48 Uhr

so...
meine freundin hat sich jetzt nen termin beim anwalt gemacht.
hab mich nochmal genau bei ihr erkundigt, welche leistungen sie erhält: für sich und kleine nen sozialhilfesatz.. und mietzuschuss.
@lucile, das mit der wäsche waschen.. hm.. ich find das nit schlimm, wenn da mal en hemd von ihm in ihrer waschmaschine landet?solang sie ihm nit die komplette wäsche macht,was ja auch nicht so ist.und nur weil er am we auch mitisst?hm.. er geht ja auch oft fürs we einkaufen dann.. also ich empfinde das auch als normal.. oder darf ich als sozialhilfeempfänger keinen besucher mehr verköstigen, weil das dann nicht dem sinn der sozialhilfe entspricht? *dummgugg*
was die netten leute auch noch meinten war halt , dass die zahlungen dann bis zur klärung schon für den laufenden monat eingestellt werden und sie die lohnbescheinigung ihres freundes vorlegen muss . hallo?! er ist ihr doch nicht unterhaltspflichtig??sie leben ja nichtmal zusammen, was geht die denn dann an, was er verdient?
ich find das echt ganz schön heftig..
wirbel :o(

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@rainer

Antwort von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 14:53 Uhr

hallo rainer!

das hört sich ja so an, als ob es keine partnerschaften in unterschiedlichen wohnungen geben dürfte? kann ich kaum glauben. die zwei haben sich bewusst dafür entschieden, getrennt zu wohnen, da die beziehung noch recht frisch ist und ein kind im spiel ist. sie sind sich halt auch nicht soo sicher, ob sie ewig zusammen bleiben wollen und möchten der kleinen das chaos ersparen. das ist doch nachvollziehbar oder?
nochmal zum vorgehen des sozis:
die leute haben selbst keinen schrank geöffnet, das musste meine freundin tun (mit der drohung , dass die sich bei ner weigerung nen durchsuchungsbefehl der polizei holen würden) , post wurden auch nur die umschläge kontrolliert. da konnten sie aber nix finden, da er ja nicht dort wohnt. es stand lediglich ein paket mit seiner wohnadresse da rum, weil ein weihnachtsgeschenk für sie da drin war und er es samt paket mitbrachte. aber das ist kein verbrechen oder doch ?
sie ist bestimmt nicht darauf aus, den staat zu schröpfen, sucht wie doof nach arbeit, um eben nicht mehr abhängig zu sein. was könnte ihr denn noch helfen?

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Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Antwort von RainerM am 04.02.2003, 15:09 Uhr

"das hört sich ja so an, als ob es keine partnerschaften in unterschiedlichen wohnungen geben dürfte?"

Es sagt ja keiner, dass es solche Partnerschaften nicht geben darf.... nur wenn man schon von Partnerschaft spricht, dann sollte man auch eine führen.

Hier stellt sich doch die Frage, welches Verständnis man von einer Partnerschaft hat, nicht wahr?

Ich kann aber verstehen, dass die beiden das gerne so lösen möchten.
Evtl. können die das auch erreichen - aber es bedeutet auch, dass sie das zu Lasten der Allgemeinheuit machen, das sollte man nicht leugnen.

Zumindest dann, wenn man das so haben will, wie dieses Paar, sollte man da auch konsequent tun, was bedeutet, dass jeder sich selbst versorgt, was ja eine Einladung zum Sonntagsessen nicht ausschliesst.

Du verstehst, was ich meine?

Die Drohung mit dem Duchsuchungsbefehl war eine Finte und absolut unakzeptabel.
Wenn sie Zeugen hat, dann sollte sie sich wirklich beschweren und mit Anzeige wegen Nötigung drohen - aber nur, wenn es Zeugen gibt.

Ansonsten würde ich genauestens zu Papier bringen, wie sich die Lebensumstände darstellen.
Wenn der Mann nur gelegentlich vorbei kommt, dann das auch angeben.

Ich kann aber die erfolgsaussichten nicht abschätzen, ich kenne den genauen Massstab auch nicht, was das Sozialamt von einer gemeinsamen Lebensführung sprechen darf.

Wenn ich mich recht erinnere, kann man von einem nichtehel. Partner, von dem das Kind nicht ist, auch keinen Unterhalt verlangen, womit eine Grundlage für die Verwehrung der Sozialhilfe fehlt.

Die tatsache, dass man eine Lockere beziehung fürht, bedeutet nicht, dass man für den anderen Aufkommen muss.

Soweit ich weiss hat es nur dann einen Einfluss auf die Sozialhilfe, wenn die beiden nachweislich einen Gemeinsamen Haushalt führen.

cu

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von bikermouse66 am 04.02.2003, 15:16 Uhr

Hallo,
sowas ähnliches hatte ich auch schon hier erlebt. Bin eben falls angeschwärzt worden, von wem muß ich ja nicht unbedingt sagen :-( Die nette Dame vom Sozi kam zu uns mit der Begründung, mein Freund bzw. Verlobter würde wohl hier wohnen und damit wäre ich nicht mehr Sozi berechtigt. Ja, hier stehen seine Schuhe rum, es hängen sogar Klamotten von ihm im Schrank usw. Allerdings habe ich darauf verwiesen, daß er zur Zeit noch inhaftiert ist und NUR am We hier ist. Ich mußte eine Meldebescheinigung vorlegen, daß sein Wohnsitz in dem angegebenen Ort ist und damit war es gut. Die Sachbearbeiterin sagte mir noch, daß ich auch ruhig über mehrere Tage im Monat von ihm Besuch haben dürfte, er nur eben nicht ständig hier wohnen dürfte.
Also dürfte Deine Freundin nichts zu befürchten haben. Auch Sozis dürfen einen Freund haben *gg

LG
Anke

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Re: sozialamt.. WICHTIG!!

Antwort von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 15:27 Uhr

danke bikermouse.. das beruhigt mich.. kann mich auch entsinnen, dass es damals bei meiner mum auch kenn prob war, wenn ihr freund bei uns übrnachtete.. hab da sowas im kopp von.. "nit länger als 6wochen am stück" ?
aber is ja auch wurschd.. werd ihr die infos so schnell es geht zukommen lassen.. die arme.. menno.. da wollen die bewusst kenn chaos.. unn nu das ..

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Re: Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Antwort von wirbelwind1979 am 04.02.2003, 15:32 Uhr

hm.. rainer.. ich denk ich hab dich schon verstanden..
aber*gg*:
sie leben getrennt, lediglich die we verbringen sie gemeinsam und evtl noch den urlaub von ihm.. er wohnt und lebt bei seinen eltern, isst dort, wäscht dort, duscht dort etc..
klar, er hat so die notwendigsten dinge bei ihr..(kleidung..) aber das kann doch nicht sein..

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Re: Hmmmmm

Antwort von lucile am 04.02.2003, 15:37 Uhr

Hi Rainer
Soweit so gut. Sooo sicher scheinen sich die zwei nun ja auch nicht über ihre Beziehung zu sein. Und ganz ehrlich, ich würde mich umgekehrt auch vehement dagegen wehren als U-Zahler eingekauft zu werden, nur weil ich mal ein Hemd oder Höschen bei meinem Freund hätte liegen lassen.... soll ja zwischenzeitlich auch AE-Väter geben *zwinker*.

Ganz zu schweigen von dieser komischen Argumentation (und die sah ich irgendwann mal in irgendeinem Paragraphen niedergeschrieben), dass schon ein Rasierer ein Indiz für eine Wohngemeinschaft sei.

Dem amüsierte Betrachter stellt sich wohl die Frage womit frau sich für gewöhnlich wohl die Bikinizone rasiert... ;-)).

Aber im Ernst. Als ich rel. kurz nach meiner Trennung ein mehrmonatiges Techtelmechtel einging, hatte ich mich exakt aus diesen Befürchtungen heraus vehement dagegen gewehrt, dass der Gute auch nur ein T-Shirt zur Wäsche in meinem Hause belasse. Auf seine Frage wieso ich denn auf sowas bestehen würde - "maaaal ein T-Shirt", kam meine liebe Frage ob er wirklich ggf. als mein Unterhaltszahler eingestuft werden möchte (und ich hatte ja damals auch mit all diesen lieben hintenrum-Schwierigktien zu kämpfen)..

Der gute Mann hat mich angesehen wie ein Auto ... und schwups war die Freude des unbeschwerten Kennen- und Liebenlernens von dannen.

Sorry Rainer, ich widerspreche in diesem Punkt vehement. Einen Mann kennen zu lernen, heisst für mich nicht, dass ich damit zwangsverbunden sofort eine Nutzgemeinschaft eingehen muss. Das hat vor meiner Ehe schon eine Weile gedauert und wird heute (mit Kindern) wohl eine gute Weile länger dauern. 1 Jahr ist zumindest eine im Auge des Betrachters liegende normale Kennenlernzeit, meinst Du nicht?

LG
Heike,
die auch nicht der Meinung ist, dass Sozi ausgenutzt werden soll. Die aber auch der Meinung ist, dass AE nie und nimmer was in der Sozialhilfe verloren haben. Zumal AE oft genug wegen Entlassung der U-Pflichtigen in der Sozi landen.

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Re: Hmmmmm

Antwort von RainerM am 04.02.2003, 16:15 Uhr

Hi Lucile,
also ich hatte schon angenommen, dass es eine etwas intensivere Beziehung ist.

Als Mann hatte ich auch div. Techtelmechtel mit AE_Müttern und solange man sich noch kennen lernt, weill Mann natürlich nicht der Finanzierer sein.... jedenfalls nicht an erster Stelle.

Was ist eingentlich eine Bikinizone und was haben Rasierer dort zu suchen?

Ich kenne Frauenparkplätze, Raucherzonen, Parkzonen, bei uns am Bahnhof gibt es eine StopAndKiss-Zone... aber anscheinend kenn ich noch nicht alles *schelmischgrins*

Ich möchte aber zum thema noch einmal sagen, dass ich das Auftreten der Sozialamtsleute, so wie es hier beschriben wurde, ziemlich daneben finde.

Rein auf Einschüchterung gemünzt und besonders deshalb sollte die Frau den Rücke grade machen!

cu

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zur bewirtung von gästen

Antwort von Adaeze am 04.02.2003, 16:45 Uhr

ich habe damals nach der trennung nur einen küchentisch in der gr. 80x80 vom sozi bekommen "mehr steht einem alleinhaushalt nicht zu". um zumindest einen ausziehbaren zu bekommen musste ich selbst draufzahlen. also an so nem kleinen tisch kann man gar keine gäste bewirten. ist wohl als sozi auch nicht vorgesehen, dass man freunde hat, die mal zum essen kommen *lach*

naja, manche dinge sind schon etwas belustigend, aber ich glaube auch, dass sie gute chancen hat.

viel glück und vielleicht kommt ja mal ein bericht von dir :o)

stephanie

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Re: Hmmmmm

Antwort von lucile am 04.02.2003, 16:53 Uhr

*lach*
Stop/And/Kiss-Zone?

Ok, machen wir einen Deal.
Du erklärst mir die SAK-Z und ich Dir die BZ *bg*

Grüsse
Heike,
die schon davon gehört hat, dass frauen mitunter auch haarige Probleme haben

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Re: Hm

Antwort von Doro58 am 04.02.2003, 19:33 Uhr

Ich weiss nämlich auch nicht, warum ich für die Lebensart anderer bezahlen soll.

Sozialhilfe ist für Bedürftige gedacht und nicht dafür, eine Beziehung mit zu finanzieren.
Ich weiss, das klingt schroff, aber es ist schon was dran, an der Sache.

.... und warum lieber Rainer musste deine Exfreundin im ersten Lebensjahr eures Sohnes dann zum Sozialamt gehen und wie hast du es bei einem Nettoeinkommen von 1700 E geschafft, dich vor dem Betreuungsunterhalt zu drücken?
Eine neugerige Doro

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Re: zur bewirtung von gästen @Adazae

Antwort von nina3 am 04.02.2003, 20:36 Uhr

Einfach göttlich, 80x80 cm? Hoffe du hast dann ein Modell aus Elfenbein genommen, statt der guten alten funierten Spanplatte in 200x100 cm? Das würd sich ja rechnen *lach mich weg* Nee, im ernst, warum haben die denn nicht gesagt, so und so viel DM (Euro) und was man dann dafür bekommt, bzw. nimmt ist einem selbst überlassen? *verständnisloses Kopfschütteln*
Kaum auszudenken, wohin so was führen würde, wenn solche Maßstäbe überall angesetzt werden (2 Schrankentüren langen massig, Bett=90 cm breit??)

LG Nina

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@nina

Antwort von Adaeze am 04.02.2003, 21:14 Uhr

naja, der preis war ja festgelegt und das war halt der dafür vorgesehen tisch. ich hab dann draufgezahlt um zumindest einen 80x80 zum ausziehen zu bekommen.

und übrigens habe ich tatsächlich nur ein 90x200 bett bekommen. war auch das, was für eine person vorgesehen ist. und einen "passenden" schrank für eine person hab ich auch bekommen. ist leider utopisch, in diesen schrank kleidung, bettwäsche, handtücher, unterwäsche etc. reinzubekommen. bei uns gibt es kein geld sondern es gab einen bezugsschein für ein möbellager. ich hatte ja noch glück, dass die sachen wenigstens neu waren. teileweise bekommt man ja noch gebrauchte polsterbetten *ekel*

naja, ich hab mir inzwischen ein 140x200 bett selbst gekauft, weil mir das echt zu eng war, besonders wenn meine tochter rüberkommt. dann schlaf ich nämlich mit dem kopf aufm nachttisch ;o)

LG stephanie

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Re: @Adaeze

Antwort von Nina3 am 04.02.2003, 21:30 Uhr

Hallo Adaeze!

90 cm ist ja wirklich eine Zumutung und besonders wenn man Kinder hat, gar nicht machbar. Wenn so ein Zwerg mal krank ist (oder auch so;-)) muss der doch mit ins Mama-Bett. *grmpf*
Ich überlege grade, wann ich jemals in einem 90 cm Bett geschlafen habe und wie ich mich dabei wohl gefühlt habe? Na ja ich breite mich gleich mal eben über 180 cm aus (muss aber ca. 40 cm abgeben - für meinen Freund *g*).
Obwohl wenn ich so drüber nachdenke 90 cm macht Sinn, dann kommt man nicht auf die Idee jemand anderen bei einem öfter übernachten zu lassen! Erspart sich also folglich den Ärger wg. Behauptungen wie eheähnliche Gemeinschaft etc.! *endlich kapier ich den Sinn* Frage mich nur grade, da es ja auch Leute gibt, die schon von Natur aus breiter sind, ob die dann Anspruch auf ein breites Bett haben oder sich da auch rein zwängen müssten? Womöglich sogar ein ärztliches Attest vorlegen müssten??

Gute hoffentlich ruhige Nachti!

LG Nina

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@nina

Antwort von Adaeze am 04.02.2003, 22:53 Uhr

auch dazu kann ich glatt noch was sagen *lach*. ich bin nämlich von natur aus breiter und das nicht zu knapp *lach*. da ich ja finanziell nun nicht so super bestückt bin, fiel das 1,40 m bett, dass ich mir dann selbst gekauft hab, natürlich auch nicht so super aus. nach etwa 1,5 jahren war die futon-matratze natürlich absolut hin. bin dann mal zum sozi und hab für dieses bett eine matratze beantragt. und siehe da, ich habe eine richtig gute, meinem gewicht entsprechende (natürlich nur auf nachfrage) matratze bekommen :o)

naja, dafür hat das soziamt gespart, denn das große bett hat jetzt meine tochter :o)

gute n8 :o)

stephanie

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Aaaalsoooooo....

Antwort von RainerM am 05.02.2003, 7:55 Uhr

.... da man die Kurzparkplätze vor dem Bahnhof beseitigt hatte, musste man für diejenigen, die zum Bahnhof gefahren werden eine Art Buchte bauen, in der man nur halten darf um Leute aus- oder einsteigen zu lasssen ... also schnelles Küsschen und wech....
;o)

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Liebe Doro

Antwort von RainerM am 05.02.2003, 7:59 Uhr

Ey wer ist denn da?

1. Also, gedrückt habe ich mich nicht, denn dazu muss man ja herangezogen werden.

2. Bezog sich die Äusserung auf die Annahme, dass es sich nicht um eine Mutter eines Babys handelt. Z.B arbeitet die Mutter meines Sohnes seit September wieder, mein Sohn ist knapp 2,5 Jahre alt. Sie versorgt sich also selber.

3. Ist eine Mutter eines Babys bedürftig. Warum schliesst du denn darauf, dass ich das anders sehe?

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Re: Hmmmmm

Antwort von lucile am 05.02.2003, 8:14 Uhr

Na, da hab' ich mir ja selber ein Ei gelegt *gg*.

Aaaalso gut. Die Bikinizone umfasst allenthalben all die Härchen, die es wagen ausserhalb der für normal durch Bikini, Badeanzug und andere nette Verkleidungen oder nicht-Verkleidungen bedeckten Bereiche zu wuchern.

*fffff*
Grüsse
Heike,
die sich jaaaa eiiigentlich für nicht prüde hält, jetzt aber doch die leichte Röte aus ihrem Gesicht wischen geht *gg*

;-O

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Achso, du sprichst von Brusthaaren! oT

Antwort von RainerM am 05.02.2003, 8:24 Uhr

:o))))

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Yepp, der Kandidat hat 100 Punkte ;-P - o.T.

Antwort von lucile am 05.02.2003, 11:09 Uhr

..

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