Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 23.09.2004, 8:56 Uhr

Sorgerecht ?!

Hallo,
beim Tod einer nicht verheiratet (gewesenen) Mutter bekommt der Vater des Kindes das alleinige Sorgerecht zugesprochen, wenn dieses dem Wohl des Kindes entspricht.

Das Verhältnis zwischen Mutter und Vater ist dabei nicht entscheidend.

Das Familiengericht wird prüfen, wer das Sorgerecht zugesprochen bekommt.
Dazu wirde das Jugendamt befragt werden.

Zuerst werden leibiche Verwandte DES KINDES geprüft, d.h zuerst der Vater, dann andere Verwandte.

Ausserdem gibt es einen Paragraphen "zur Stärkung der Stieffamilie".
Danach kann der Stiefelternteil oder das Familiengeericht selber beantragen, dass VORLÄUFIG das Sorgerecht dem Stiefelternteil übertragen wird, bis es eine endgültige Entscheidung gibt.

Evtl. hat das Kind auch ein Mitspracherecht, weiss jetzt aber nicht ab welchem Alter.

Deine Freundin könnte beim Jugendamt ein Sorgetestament hinterlegen, in dem sie Personen benennt und Gründe aufführt.

Siehe auch bei Frau Bader, die hjat zu diesem thema schon oft geantwortet, sucht einfach nach dem Stichwort.

Gruss

 
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