Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Antje&Tim am 16.01.2013, 16:54 Uhr

Sonderbedarf

Hi!
Wo in der Düsseldorfer Tabelle ist denn dein Mann beheimatet?

Die Anwältin meines Ex-to-be behauptet:
Kosten für Klassenfahrten finden als Sonderbedarf Anerkennung, wenn der Unterhalt sich im unteren Bereich der Tabelle (Bereich 1-4) befindet. Nach der neuen Sachlage befindet sich ihr Mann jedoch im Bereich 5 wo Gerichte nach meinen Informationen die vorhersehbaren Kosten für solche Veranstaltungen mit dem Unterhalt abgegolten sehen.

Keine Ahnung, ob das so stimmt.
Evt. kann man die Klassenfahrten doch teilweise als Sonderbedarf geltend machen, wenn der Ex nicht gar so viel Unterhalt zahlt...?
Ich weiß es nicht .

Ach ja, falls es um Nachhilfe geht -> das ist Mehrbedarf, kein Sonderbedarf. Die Kosten einer Nachhilfe sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf 08.07.2005 - 3 UF 21/05) als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt worden.
Ob das dann auch wieder Auslegungssache sein kann --> keine Ahnung!

Grüße
Antje

 
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