Geschrieben von spiky73 am 04.06.2005, 18:07 Uhr |
so nicht ganz richtig...
soweit mir bekannt ist, regelt ein ehevertrag nicht nur die vermögensverhältnisse im falle einer scheidung, sondern beispielsweise auch die erbschaftsverhältnisse beim tode eines ehepartners.
der fall könnte z.b. ganz schön sauer aufstossen, wenn einer der eheleute stirbt und sofort die gemeinsamen kinder auf der matte stehen und ihren erbanteil ausbezahlt haben wollen. das würde u.u. den überlebenden ehepartner finanziell ruinieren. in dem ehevertrag können sie sich z.b. als alleinerben einsetzen und die kinder erst dann in der erbfolge wieder einschliessen, wenn der zweite partner verstirbt.
ein ehevertrag dient somit auch der finanziellen absicherung wenn die ehe harmonisch und glücklich verläuft.
LG
martina
- Ehevertrag? - aprilscherz2000 04.06.05, 11:14
- Re: Ehevertrag? - Noki 04.06.05, 11:18
- Re: so nicht ganz richtig... - spiky73 04.06.05, 18:07
- Re: nachtrag - spiky73 04.06.05, 19:12
- Genau darum geht es - aprilscherz2000 04.06.05, 19:29
- @ aprilscherz - Dany1978 05.06.05, 12:46
- Re: so nicht ganz richtig... - spiky73 04.06.05, 18:07
- Das würde mich auch mal interessieren! - Avatar 04.06.05, 19:42
- Hier geht aber eitwas durcheinander... - desireekk 04.06.05, 20:02
- Zwingend notariell - tinai 06.06.05, 13:54
- Re: Ehevertrag? - Noki 04.06.05, 11:18