Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 04.06.2005, 18:07 Uhr

so nicht ganz richtig...

soweit mir bekannt ist, regelt ein ehevertrag nicht nur die vermögensverhältnisse im falle einer scheidung, sondern beispielsweise auch die erbschaftsverhältnisse beim tode eines ehepartners.

der fall könnte z.b. ganz schön sauer aufstossen, wenn einer der eheleute stirbt und sofort die gemeinsamen kinder auf der matte stehen und ihren erbanteil ausbezahlt haben wollen. das würde u.u. den überlebenden ehepartner finanziell ruinieren. in dem ehevertrag können sie sich z.b. als alleinerben einsetzen und die kinder erst dann in der erbfolge wieder einschliessen, wenn der zweite partner verstirbt.

ein ehevertrag dient somit auch der finanziellen absicherung wenn die ehe harmonisch und glücklich verläuft.

LG
martina

 
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