Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cathi am 18.07.2005, 9:13 Uhr

so, Kind ist für eine Woche bei Papa

Moin, moin!!

so jetzt ist es soweit. Das erstmal seit 4 Jahren sind meine Kleine und ich länger als 2 Tage voneinander getrennt.
Sie ist jetzt eine Woche bei Papa.
Ich habe ziemlich Angst davor,dass sie mir zusehr fehlt. Sie leider zur Zeit die Person, die mich immer aufbaut, die mir Halt gibt. Wenn sie bei mir ist, geht es mir immer gut. Ist sie bei Papa, habe ich immer starke gefühlsmäßige Probleme.

Ich habe ihn beim Abholen gebeten, dass sie mich mal anruft (er gibt mir ja seine Telefonnummer nicht) und dass er mir Bescheid gibt, wenn sie irgendwas hat oder es ihr nicht gutgeht (krank o.ä).
Er hat mir angeboten, dass er am Mittwoch sowieso nachmittags bei seiner Mutter ist und ich dann ja kommen könnte. Weiß aber nicht ob ich das machen soll. Mal sehen. Ich denke dann wird es mir nur schwerer fallen, wenn sie dann wieder mit Papa mitfährt.

Mal ne`andere Frage. Weiß jemand wie weit ich bei alleinigem Sorgerecht über sie bestimmen kann. Mir geht es zum Beispiel darum, ob ich bestimmen kann, mit wem meine Tochter alleine im Auto mitfährt, wenn sie bei Papa ist. Was ist, wenn er sie einfach alleine mit seiner Tussi mitfahren läßt (einkaufen oder ähnliches) und es passiert was z.B. Autounfall oder sie läuft weg (was sie beim Einkaufen leider gerne macht). Kann ich nicht bei alleinigem Sorgerecht darüber bestimmen, in wessen Obhut er sie geben darf oder nicht???
Mir ist schon klar, dass es auch ihm passieren kann, aber dann muss ich ja damit klarkommen, weil ich sie in seine Obhut gegeben habe. Aber ich weiß, dass ich es ihm niemals verzeihen könnte, wenn ihr zb. etwas passiert, wenn sie alleine mit der anderen unterwegs wäre.

So, uns jetzt werde ich mich in meine Arbeit verkriechen.
LG Cathi

 
11 Antworten:

Re: so, Kind ist für eine Woche bei Papa

Antwort von 3 mal mami am 18.07.2005, 9:25 Uhr

Oh Cathi sei mir bitte nicht böse aber , ich finde dass das echt etwas wie schikane bei deinem EX ankommen könnte und Du machst Dir mehr stress als nötig.

Kommst du noch immer nicht damit zurecht dass sie in sein Leben gehört? Nein ich mein das wirklich überhauptnicht negativ.
Fühl Dich gedrückt ich weiß dass es schwer ist sie ander Seite von ihm und vor allem bei dem Kind zu sehen , aber Du wirst soviele Dinge nicht verhindern können und er ist doch der Vater und seine "Tussi" seine Freundin und somit wirst du es nicht verhindern können , dass Dein Kind mit ihr zusammen kommt ob im Auto oder im Zoo oder zu Hause bei ihm wenn sie duscht/badet... Du kannst das nicht ändern.

Mach es den beiden nicht so schwer und auch deinem Kind nicht das macht DICH doch auch irgendwann mürbe und kaput investiere deine Energie in dieses Kind ohne dich mit diesen Sachen auszupowern.

Wie gesagt ich mein das nicht so wie es vielleicht rüberkommt aber es geht nicht anders du musst ihn und auch sie in ruhe lassen

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Re: so, Kind ist für eine Woche bei Papa

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 18.07.2005, 10:29 Uhr

Hallo Cathi,

Du hast das Recht, seine Nummer zu bekommen.

Mein Ex wollte mir auch seine neue Nummer und Adresse nicht geben. Aber sowohl die Verfahrensbetreuerin als auch die Berater vom iaf haben ihm gesagt, daß ich ihm die Kinder dann nicht mitgeben muß.

Alles Gute und versuche, Dich ohne Kind zu erholen. Ich finde es sehr schwer, daß mein Ex die Kinder gar nicht mehr nimmt. Fumi ist oft bei Freundinnen, aber Temi ist eigentlich immer bei mir. Ich liebe ihn sehr, aber manchmal wäre ich ihn gerne mal für ein paar Stunden oder sogar eine Nacht los ;-).

Liebe Grüße,
Elisabeth.

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Re: so, Kind ist für eine Woche bei Papa

Antwort von salsa am 18.07.2005, 14:38 Uhr

hi,
ich würde ihn direkt nach der handy-nr. fragen. und ... es ist schon eine verständliche grenzwertige situation. du gibst dein kind in seine obhut ... doch wer weis mit wem er sie mitfahren lässt oder wo er sie übernachten lässt ... bei uns gab es auch so "unklarheiten" und jetzt ist es klar ... er hat mir seine handy-nr gegeben ...und er muss sorge dafür tragen, dass er es dabei hat...dass es gelanden ist ... dass sie bei ihm, sonst nirgendwo übernachtet ... dass er sie rumfährt ...nirgender sonst .... wenn er zu seinen besuchszeiten keine zeit hat, ist unsere tocher bei uns.
salsa, die auch gerade am kämpfen ist und ihre kleine gerade zu der mutter des kv`s gefahren hat und am mittwoch wieder abholt.

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Re: so, Kind ist für eine Woche bei Papa

Antwort von Cathi am 18.07.2005, 14:56 Uhr

Danke dass einer meine Sorgen versteht. Es geht mir nicht in erster Linie darum, die beiden zu ärgern. Mich verunsichert einfach nur total der Gedanke, dass ich keinen Einfluss auf das Leben und Geschehen um mein Kind habe. Schließlich ist sie alles was ich an Familie noch habe.
Und ich weiß einfach, dass ich es niemals verwinden könnte, wenn ihr im Auto mit der anderen etwas passieren würde.
LG Cathi

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für und wider

Antwort von Richie am 18.07.2005, 17:05 Uhr

Hallo,

natürlich sollte man/frau eine TelNr
(und Adresse) haben.
Andererseits fragt sich, wozu die denn gut sein soll und zusätzlich fragt sich, ob es denn verhältnismäßig ist, einen Umgang bei fehlender TelNr (und Adresse)
zu verhindern.
Ich finde das nicht verhältnismäßig.
Außerdem könnten man/frau bei solchen
TelNr- und Adressenichtrausgeb-Spielchen
durch eine Umgangsverhinderung ganz fein
in eine Falle tappen: Nichtherausgeben von Adresse und TelNr könnte nämlich
(unterbewußt) eine mittelbare Einladung
zur Umgangsvereitlung sein. Und dann ist es nicht mehr weit bis der 'Nichtherausgeber' :-) den Umgang deswegen einstellt.
Ich würde solche Spielechen 'Sorgeersatzspielchen' nennen.

Übrigens: ich habe auch des öfteren
keine Adresse und TelNr wenn die Mutter meiner Kinder an die Ostsee für 2 Wochen
in Urlaub mit den Kindern fährt.
MfG Richie

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Re: für und wider

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2005, 9:09 Uhr

Du hast natürlich Recht Richie, daß man auch den Einzelfall abwägen sollte. In meinem Fall gab es ja auch Vorfälle und die begründete Angst vor einer Entführung. Da weiß ich schon gerne, wo ich klingeln muß, wenn die Kinder nicht rechtzeitig wieder auf der Matte stehen.

Aber die Verfahrensbetreuerin ist ja immerhin Anwältin. Insofern gehe ich davon aus, daß es zumindest rechtlich so ist, daß ich als Inhaberin des ABR die Herausgabe der Telefonnummer und Adresse verlangen kann. Ob ich es dann tue steht auf einem anderen Blatt....

Zum Spielchen spielen gehören immer auch zwei.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: für und wider

Antwort von Richie am 19.07.2005, 11:22 Uhr

Hallo Elisabeth,

tja, es kann auch von Nachteil sein,
n u r rechtskundig zu sein :-)

Wären alle unehelichen Väter rechtskundig und -bewußt, würden sie auch bis zur Abgabe einer Sorgeerklärung
tunlichst darauf verzichten, ''für ihre Kinder zu sorgen''. :-)

Aber sicher, bei 'deinem' KV wird es schon angebracht gewesen sein, eine Adresse zu wissen. Und natürlich sind alle im Nachhinein 'schlauer'.
Andererseits sind Entführungen sehr selten (%),außerdem teuer und auch nicht ohne Risiko für die Entführer.

Es fragt sich ja auch, ob man/frau eine
Verhinderung des Umgangs wegen fehlender
Adresse/TelNr gegen den totalen Umgangsabbruch abgewogen hat.
Und klar ist auch, denke ich, daß eine fehlende TelNr, bei bekannter Adresse,
k e i n Grund ist, den Umgang zu unterbinden.

Ein 'guter' Entführer wird kaum so doof sein, seine Entführungsabsicht auch noch anzukündigen. Oftmals wird auch übersehen, daß eine Entführungsdrohung auch eine Art 'Notwehrsignal' eines sich ohnmächtig fühlenden Elternteils ist.

Aber auch hier sieht man/frau, wie im Unterbewußtsein die rechtliche Macht-
position der elterlichen Sorge (Sorgerecht) das Denken und Verhalten von Müttern und Vätern sehr wirkunksvoll beeinflußt, jedenfalls wirkungsvoller als die einzelnen Inhalte des Sorgerechts.
MfG Richie

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Re: für und wider

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2005, 13:34 Uhr

Nun mal halblang, Richie.

Zum einen ging es bei mir definitiv NICHT um das Sorgerecht, das hat mein Ex nämlich, weil wir verheiratet waren. Ich habe lediglich das ABR.

Zum anderen hat er nie mit Entführung gedroht. Ich traue es ihm aber zu. Und wenn ICH seine Ängste/Sorgen/Wünsche ernst nehme (das tue ich, schließlich haben wir einen für ihn tragbaren Kompromiss zum Thema Kinderübergabe ohne Begegnung hinbekommen, obwohl ich dafür wirklich weit über meinen Schatten springen mußte), dann kann ich doch mit Fug und Recht erwarten, daß auch MEINE Ängste/Sorgen/Wünsche ernst genommen werden. Vor allem wenn es um sowas Lächerliches wie eine Adresse geht. Ich KÖNNTE, wenn ich es drauf anlegen würde, wahrscheinlich sogar einen betreuten Umgang durchbringen, eben wegen der Entführungsgefahr, aber so weit will ich ja gar nicht gehen.

Aber vielleicht ist es genau das: Ich mache Zugeständnisse, gehe auf ihn zu, mache Kompromisse. Ich habe aber nicht das Gefühl, daß er diese Zugeständnisse anerkennt. Dabei habe ich genauso ein Recht auf meine eigenen Ängste und Sorgen wie er auf seine, und ich habe auch das Recht, daß diese ernst genommen werden. Wenn ICH das schon nicht tue, wie kann ich es dann von ihm oder sonstwem erwarten. Also gehe ich genau so viel auf ihn zu, wie ICH es für MICH tragen kann, wobei ich das natürlich immer wieder mit den verschiedenen Helfern in meiner Umgebung (JA, Sozialtherapeutin, Verfahrensbetreuerin, Erziehern aus Schule, Hort und KiGa) abspreche und mir durchaus auch mal erklären lasse, daß ich da mal wieder die Paareben und die Elternebene vermische. Ich bin sehr froh, daß ich diese Menschen habe, die die Interessen der Kinder im Auge haben und mich auch mal auf den Teppich bringen. Aber ich erwarte von denen genauso wie von meinem Mann, daß auch MEINE Seite gesehen und in Betracht gezogen wird.

It takes two to Tango. Ich habe für mich gelernt, daß ein vernünftiger Kompromiss nur gemeinsam zu erzielen ist. Und daß einer durchaus in der Lage ist, jegliche Übereinkunft zu verhindern.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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P.S.

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2005, 13:41 Uhr

Ich glaube, es geht auch gar nicht digital um "Adresse, sonst kein Umgang". Man kann ja auch andere Regelungen finden. Z.B. "Ohne Adresse Umgang nur auf dem Spielplatz vor unserem Haus" oder "die Adresse wird bei einer Vertrauensperson hinterlegt". Wichtig ist doch nur, daß BEIDE Seiten gehört werden und ernst genommen werden. Es kann doch auch nicht im Sinne eines Vaters sein, daß die Mutter ständig mit Leidensmiene Dinge tut, die gegen ihre Instinkte und gegen ihr Sicherheitsgefühl sprechen. Es macht die Beziehung zwischen den Eltern ja nicht einfacher, wenn einer von beiden das Gefühl hat, alle naslang nachzugeben. Auch das erzeugt ein Machtgefälle, das hat er dann aber selber - indirekt - zu verantworten.

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Re: für und wider

Antwort von Richie am 19.07.2005, 14:39 Uhr

Hallo Elisabeth,

ei jo, es ging um einen Rechtsaspekt
elterlichen Tuns, also auch beispielsweise um ABR oder um elterliche Sorge oder sonstwas, verstehst Du?

Dein 'Gerechtigkeitsbegriff' betreffs Respektieren und Eingehen auf Ängste und Sorgen mag zwar auf den ersten Blick
zutreffend sein. Aber hier spielen ja noch mehr Aspekte hinein:
1. die Plausibilität der Ängste und
Sorgen
2. die erwarteten Gegenmaßnahmen gegen
diese Ängste und Sorgen
Ich möchte mich auch prinzipiell gar nicht auf Deinen konkreten Fall beziehen, der in seiner Fülle hier gar nicht darstellbar ist, sondern ich beziehe mich a u s s c h l i e ß l i ch
auf bestimmte von Dir vorgebrachte Denk- Argumentations- und Handlungsprinzipien.

Es kommt auch immer darauf an, ob gewisse 'Zugeständnisse' auf
b e i d e n Seiten überhaupt abwägbar sind, denn jeder Mensch hat ein anderes
Terrain verhandelbarer und nicht verhandelbarer 'Essentials', von denen aus die Wegstrecken eines 'Zugestehens'
sehr unterschiedlich sein können.

Jemand, dem die Kinder wurscht sind, wird sich kaum mit dem anderen Elternteil noch streiten wollen um die Kinder. Seine 'Zugeständnisse' gehen gegen unendlich.
MfG Richie

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Re: für und wider

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.07.2005, 15:20 Uhr

Zitat:
"Jemand, dem die Kinder wurscht sind, wird sich kaum mit dem anderen Elternteil noch streiten wollen um die Kinder. Seine 'Zugeständnisse' gehen gegen unendlich."

Das sehe ich anders. Ich kenne mehrere konkrete Fälle, wo das Interesse an den Kindern bzw. das Streitpotential AUFGRUND der Kinder vielleicht nicht zu 100%, aber doch zu erheblich mehr als 50% nichts mit dem Interesse an den Kindern, sondern mit dem Interesse an dem/der Ex zu tun hat.

Interesse muß ja nicht "postitiv" sein.

Gruß,
Elisabeth.

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