Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sonja31 am 29.08.2005, 20:25 Uhr

Sicher?

Hallo,

sie galt jedenfalls mal und ich wüßte nichts davon, dass sich da was geändert hätte...hoffe, mir ist da nichts entgangen...

Frag doch mal Nicola Bader, ob das noch gilt...!?

Oder kennst Du jemanden, der im Mieterschutzbund ist, der soll mal für Dich nachfragen...!

Telefonisch sollte dafür eigentlich reichen.

Noch was: lese mal genau im Mietvertrag nach, bei den Vordrucken steht meist was drin!

Hoffentlich hast Du keinen Zeitmietvertrag, sonst wirds schwierig!

Schau mal hier:


http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://66.249.93.104/search?q=cache:MZLZ3tZKNPQJ:www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Nachmietergestellung/nma.htm+Nachmieter+K%C3%BCndigungsfrist+Mietwohnung&hl=de&lr=lang_de

LG Sonja

 
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