Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 19.09.2003, 22:11 Uhr

seit heute alleinerziehend...

Nabend,

Sorgerecht kann er haben, sprich innerhalb eines gemeinsamen Sorgerechts (o:, es geht wohl eher darum wo die Kinder wohnen werden. Und da entscheidet das Gericht meist so das derjenige der bisher die Kinder hauptsächlich betreut hat, diese Betreuung auch weiterhin übernimmt. Wenn dein Mann momentan 12h Nachtschichten schiebt, und du erst seit 6 Wochen arbeitest, gehe ich jetzt einfach mal davon aus das du das bisher gemacht hast.
Und mit einfach arbeitslos werden wollen, nunja. Das Gerücht geht um das Väter die so denken auch dazu angehalten werden können, weiter zu arbeiten bzw. eine Arbeit aufzunehmen, wenn sich was passendes findet. Übrigens würde er dann kein! Arbeitslosengeld erhalten, sondern bestenfalls Sozialhilfe, für die du dann allerdings im Rahmen deiner Möglichkeiten geradestehen müßtest, wenn du arbeitest. Sein Einkommen würde also rapide sinken, und das Geld das er als Werktätiger behalten darf, ist allemal höher als die Sozialhilfe.
Das er das alleinige Sorgerecht für den Erstgeborenen hat, ist vielleicht nicht so günstig, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein Gericht eine Geschwistergruppe auseinandereißt. Die 2 Kleinen bei dir wohnen, der Große bei ihm, wär ja Humbug.
Hm, ist schon schwierig, mal sehen was der Anwalt sagt.

Grüße

fusel

 
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