Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 11.01.2004, 19:39 Uhr

Sehe ich anders

Hallo lucile,

ich habe dir keineswegs irgendetwas unterstellt, sondern lediglich aus einer anderen Sicht eine (angenommene)
Prinzipienfreiheit dargestellt.
Ein 'schlechtes Gewissen' braucht niemand zu haben, denn Gutes und Schlechtes tut jede(r) nach ihrem/seinem Gewissen und 'Schuld' erwächst aus Anderen zugefügtem Schaden.
Ich meine eben, daß es niemandem zusteht, im Vorgriff auf eine wahrscheinliche Zukunft, was auch immer das nun im Einzelfall ist, Entscheidungen von großer Tragweite für a n d e r e Menschen zu treffen,
denn alle Menschen haben m. E. im straftatfreien Rahmen das Recht, ihre
Fehler, Unzulänglichkeiten, Verfehlungen und sonstwie zu kritisierenden (Un)Taten selber zu machen oder sie zu vermeiden.
Es muß auch niemand 'gebessert' werden,
um Gelegenheit zu haben, zu versagen,
z.B. als Vater.
Mütter u n d Väter haben eben (schicksalhaft) das 'Recht', ihr Gelingen und Versagen s e l b e r anzugehen, und zwar sekündlich, stündlich, täglich, wöchentlich, monatlich, jählich und lebenslang von Beginn an des Lebens ihrer Kinder.

***''Und ganz ehrlich mousy. So viele bekannte und angegebene Väter entziehen sich erfolgreich ihrer Verpflichtung zum Unterhalt. Da wirds auf die paar Mütter nicht ankommen, die sich ggf. entscheiden den Vater nicht anzugeben''****

Für e i n Kind kommt es immer darauf an, egal was die Anderen machen. Seit wann sind die mehr oder weniger zahlreichen schlechten Beispiele Anderer Begründung dafür, schlechtes Beispiel im Einzelnen vorwegzunehmen?
Und wer schaut nach den guten Beispielen? Wer will das entscheiden?
Und wer hindert eine Mutter daran, im
Vorgriff daran zu hindern, ein 'schlechtes Beispiel' zu werden?

***''Bei Leenas Beitrag erschien mir mehr die Frage im Vordergrund zu stehen, dass ein gewisses - wenn auch unnötiges - schlechtes Gewissen zur Situation des Kindes der Vater der Unsicherheit ist.''*****
Wer aber entscheidet, ob ein schlechtes Gewissen u n n ö t i g ist?
..doch eigentlich das Leben, das 'Schicksal'. Wer will denn da Schicksal spielen?
Und was ist mit den Müttern, die ohne
(offensichtliches) schlechtes Gewissen die Väter ihrer Kinder daran hindern, Väter zu sein (bleiben)? Und was ist mit den Vätern, die nach zwei, drei Umgangsvereitlungen und -erschwerungen
ihr Kind 'abhaken' und guten Gewissens
'ihr' Kind vergessen?
Ich denke eben, daß allein die Chance/Gelegenheit des Kindes, beide Eltern von Beginn an zu haben, ein Menschenrecht ist, und daß es niemandes Recht ist, diese Chance/Gelegenheit im Vorgriff auf irgendwelche Defekte im Vorhinein zu blockieren.
Eltern-Kind - Beziehungen sind m.E. so
einmalige, grundlegende menschliche Verhältnisse, daß sie 'guten Gewissens'
eben n i c h t durch Dritte, also hier durch ein anderes Elternteil, im
Überriff grundlegend beurteilt und entschieden werden können.
Im 'schlechten Gewissen' liegt auch immer das Licht des Bewußten, Unverdrängten, das unsere so oder so gearteten Entscheidungen einer Be- und
Verarbeitung zugänglich erhält.
Ich denke, wir sollten uns davor hüten, Schicksal spielen zu wollen ohne ein
(schlechtes) Gewissen.
MfG Richie

 
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