Geschrieben von Kirs am 09.01.2006, 21:12 Uhr |
Schwierige Frage wegen Haushälfte
Also mein Mann hat ja Streß ohne Ende gemacht (hab ich ja schon geschrieben). Jetzt leben wir drei vorerst alleine im Haus. Von 400,-- Euro Verdienst im Monat + Kindergeld kann ich aber unmöglich Kinder, Nebenkosten usw. bezahlen.
Er möchte meine halbe Haushälfte gerne übernehmen und die kann er auch gerne von mir haben. Dann wäre ich wenigstens aus den ganzen Darlehensschulden raus.
Aber wie ist das, wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe und einen Antrag auf Harz4 stelle? Mein Anwalt sagte mir letztes Jahr, das ich die "Sozialhilfe" nur als Darlehen bekomme und wenn das Haus verkauft wird, das Geld dem Arbeitsamt wieder zurückbezahlen muß.
Wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe muß ich ja angeben das das halbe Haus mir gehört und dann kann ich ihm die Haushälfte ja wohl nicht mehr geben. Richtig??????
Sorry, hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Kann mir da jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Kirs
Re: Schwierige Frage wegen Haushälfte
Antwort von Avatar am 10.01.2006, 0:15 Uhr
Also eins sage ich mal vorweg: ich habe keine Erfahrung mit Ämtern, da bis heute noch nie irgendwelche Sozialleistungen bezogen habe.
Allerdings habe ich ein ähnlich gelagertes "Hausproblem" und ich würde fast behaupten wollen, daß deine Hälfte des Hauses beim Amt als Vermögen gerechnet wird. Denn wenn es verkauft wird bekämst du ja deinen Anteil ausgezahlt, genauso wie dein Mann dich auszahlen müsste, wenn er es behält...
Du kannst ihm doch jederzeit deine Hälfte überschreiben, damit hat doch das Amt nichts zu tun *grübel*
Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
LG avatar
Re: nicht dass ich verschaerft Ahnung haette
Antwort von Benedikte am 10.01.2006, 2:16 Uhr
aber wird eine moderate selbstgenutzte immobilie nicht zum sogenannten Schonvermoegen gerechnet? Und man kann dann trotz " Vermoegens" staatliche Hilfen beziehen?
Als ich auf dem Sozialamt war, vor Urzeiten, lange bevor die Welt das Wort Hartz 4 vernahm, gab es jedenfalls so einen Paragraphen, 88 BSHG, oder so. Glaube ich.
Benedikte