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Geschrieben von Nugua10 am 28.08.2012, 16:10 Uhr

Scheidungsmodalitäten

Hallo,

ich gehöre hier nicht her und hoffe dennoch auf Antworten.

Es geht um ein kinderloses Ehepaar, das seit Juli 2010 verheiratet ist und auf ihren Wunsch hin geschieden werden soll. Er möchte keine schnelle Scheidung und pocht auf finanziellen Ausgleich (sie ist Hauptverdienerin). Die beiden sind nach deutscher Zugewinngemeinschaft verheiratet (kein Ehevertrag), leben aber nicht in Deutschland. Wie lange kann er denn Ausgleich verlangen? Bis zur Trennung oder bis zur Scheidung? Weiß das jemand?

Vielen Dank!
Nugua

 
12 Antworten:

Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von shinead am 28.08.2012, 16:19 Uhr

Trennungsunterhalt wird sie ggf. zahlen müssen. Das kommt auf die Differenz der Gehälter an.

Der Trennungszeitpunkt gilt als Stichpunkt für den Zugewinnausgleich. Die Banken stellen dann entsprechende Kontoauszüge zum Stickpunkt aus (Tag der Eheschließung vs. Trennungstag), anhand deren dann der Ausgleich gezahlt wird.

Ich wünsche den beiden gute und besonnene Anwälte...

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von Glücksbärchi89 am 28.08.2012, 16:19 Uhr

Bei mir war es so das alles an Ehezeit angerechnet wurde was vor einreichen der Scheidung war. Und die konnte ich erst nach Ablauf des Trennungsjahres einreichen.

Lg

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Antrag auf Beendigung des Güterstandes...

Antwort von shinead am 28.08.2012, 16:43 Uhr

... sollte man zum Trennungszeitpunkt schon einreichen.

Wenn viel zu verteilen ist, ist das auch Usus...

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von mf4 am 28.08.2012, 18:10 Uhr

Ach Gottchen,
popelige 2 Ehejahre, keine Kinder und einer soll dem anderen Unterhalt zahlen? Wozu das denn?

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von CKEL0410 am 28.08.2012, 18:56 Uhr

Ich glaub nicht das Sie zahlen muss ,zumal die Ehe Dauer kurz ist und keine Kinder vorhanden sind, Sie sollte sich jetzt schonmal einen Anwalt nehmen!

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:-)

Antwort von Ikmam am 28.08.2012, 18:57 Uhr

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

Wären die Verdienste andersherum verteilt, wären die Reaktionen eindeutig(er) ...

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Re: :-)

Antwort von mf4 am 28.08.2012, 19:24 Uhr

Wahrscheinlich gabs sowas wie Unterhalt für sie 1993 noch nicht als ich geschieden wurde... ich hab nur miese gemacht^^

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von Fru am 28.08.2012, 20:29 Uhr

Ich denke nicht, das er ohne Kinder Anspruch auf Unterhalt hat, weil er ja durchaus in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen....

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Re: :-)

Antwort von Ikmam am 28.08.2012, 22:23 Uhr

Tröste Dich ... das ist 2012 nicht anders. jedenfalls bei uns hier ... ^^

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Re: :-)

Antwort von mf4 am 28.08.2012, 23:37 Uhr

da meine beiden KV selbst Kindes-UH erst zahlen, wenn man sie verklagt hätte ich eh nie einen Cent gesehen

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.08.2012, 7:58 Uhr

Nun ja, die beiden leben im Ausland.....

Wenn er einen gutbezahlten Job geschmissen hat und das Risiko eingegangen ist, keinen gleichwertigen Job mehr zu finden, damit sie ihren Traumjob im Ausland annehmen konnte, dann sehe ich durchaus eine moralische Verpflichtung, daß sie ihn für eine Übergangszeit finanziell unterstützt.

Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen. Das neue Scheidungsrecht ist so individuell geworden, daß keine allgemeinen Aussagen mehr möglich sind. Letztlich hängt es an der Qualität der Anwälte und der persönlichen Einstellung des Richters.

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Re: Scheidungsmodalitäten

Antwort von Pamo am 29.08.2012, 11:10 Uhr

Sie sollte zunächst mal klären nach welchem Recht sie geschieden werden, danach kann man gucken ob er einen Unterhaltsanspruch hat. Und natürlich schnellstmöglich die offizielle Trennung einleiten!

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