Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 12.05.2003, 13:18 Uhr

Scheidung

Hallo Solea,
also soweit mir bekannt ist (Rainer weiß es sicher besser) tritt das Sozialamt nicht an die Eltern heran, bis das Kind 6 Jshre alt ist. Allerdings habe ich auch eine Frage an dich... du sagst so selbstverständlich "der Unterhalt reicht nicht, also brauch ich sozialhilfe", so als ob die die Option, die einen Job zu suchen total fernliegt??? Dein Kind ist doch alt genug, um zumindest einer Halbtagstelle nachzugehen, und wenn dein Vater im Vorruhestand ist, könntest du ihn ja auch bitten, vielleicht 2 halbe Tage pro woche deine Kleine zu hüten.

Nur ein Vorschlag...

 
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