Geschrieben von VeraundZoé am 29.08.2005, 13:10 Uhr |
Scheidung einreichen - Frage !
Mir kann sicher jemand helfen....die Scheidung kann ich ein Viertel Jahr vor Trennungsjahr-Ende einreichen oder ?? Wie läuft das ab ? Einfach zum Anwalt gehen ? Dauert die Bearbeitung dann 3 Monate ??
Wie funktioniert eine Blitz-Scheidung ? Da ich ALG II beziehe läuft meine Anwältin über die Hilfe. Bezahlen die eine Blitzscheidung auch ?? Wer kennt sich aus ?
Danke im voraus, LG Vera
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von 3 mal mami am 29.08.2005, 14:56 Uhr
die von dir erwähnte Blitzscheidung ist jedoch nur möglich wenn der Noch ehemann zustimmt und ihr einen einvernehmliche scheidung möchtet.
Somit kannst du die Scheidung schon eher einreichen .Es dauert ca. 4 Monate +/-
der Rentenausgleich (?) wird in dieser Zeit bearbeitet und das dauert dann mal eine weile .
Am besten du lässt dich von nem anwalt genauer beraten.
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von VeraundZoé am 29.08.2005, 15:02 Uhr
ich danke Dir für Deine Antwort. D.h. eine Blitzscheidung dauert ca. 4 Monate ?? Und es kommen keine zusätzlichen Kosten auf mich zu?? Für den Noch-mann auch nicht ??
LG Vera
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von Avatar am 29.08.2005, 16:01 Uhr
Eine sogenannte "Blitzscheidung" kann man nach 3 Monaten getrenntleben vollziehen, wenn beide Parteien einverstanden sind. Vom bezahlen her macht das keinen Unterschied zur "normalen" Scheidung.
Dabei wird ja nur festgestellt, daß eure Ehe aus bestimmten Gründen so zerrüttet ist, daß es einer schnellen Scheidung bedarf...
Ansonsten kommen da halt die gleichen Kosten wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auf euch zu.
Sprich Anwalt und Gerichtskosten.
LG avatar
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von VeraundZoé am 29.08.2005, 20:15 Uhr
hat jemand von Euch sowas schon mal gemacht ? Ich habe gelesen dass nur extreme Gründe wie Missbrauch usw. gelten. Aber z.B.nicht Fremdgehen. Kennt Ihr Euch aus ??
Lg Vera
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von Port am 30.08.2005, 10:26 Uhr
Hallo,
mein Anwalt sagte mir Anfang April, daß fremdgehen durchaus ein Grund ist, um schneller geschieden zu werden, da es dem Betrogenen nicht zumutbar ist, weiter mit dem anderen leben zu müssen.
Grüße
Port
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von Elkelein am 30.08.2005, 11:09 Uhr
Aber wenn man getrennt lebt dann hat man doch schon den gleichen reduzierten Kontakt mit dem Partner wie auch nach der Scheidung, oder?
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von Port am 30.08.2005, 11:22 Uhr
Hallo,
da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Also nochmal: Man kann nicht von Dir verlangen, mit einem fremdgehenden Partner weiterhin VERHEIRATET zu bleiben und die gesetzlich vorgeschriebenen Trennungszeiten einzuhalten.
Gruß
Port
Re: Scheidung einreichen - Frage !
Antwort von emi04 am 30.08.2005, 13:56 Uhr
Hallo!
mir sagte mein Anwalt Ende letzten Jahres, dass ich mich sofort hätte scheiden lassen können.
Mein Mann hat mich 8 Tage nach der Entbindung wegen einer 20-jährigen verlassen und hat mich während der ganzen Schwangerschaft mit ihr schon betrogen.
Es wär sozusagen ein Härtefall gewesen und Härtefälle werden ohne Trennungsjahr sofort geschieden. Man muss halt vor Gericht die ganze Geschichte aufrollen und dazu war ich damals nicht in der Lage.
LG
Susanne