Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von antje am 09.11.2005, 18:50 Uhr

SORGERECHT - WER KENNT SICH EIN BISSCHEN AUS ???

mein bruder uns seine frau haben sich letztes jahr getrennt.
siehaben eine gemeinsame tochter (2 jahre) welche natürlich bei mama lebt. mein bruder kümmert sich aber um die kleine und hat sie auch wirklich sehr lieb.
nun hat seine frau ihn gestern gefragt, ob es auf sein sorgerecht verzichten würde. ich habe ihm erstmal davon abgeraten und habe gesagt, dass ich mich mal umhorche, was da alles so dran hängt.
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir dazu ein bisschen was verraten? abgeben oder lieber nicht???

danke und liebe grüsse,
antje

 
8 Antworten:

Re: SORGERECHT - WER KENNT SICH EIN BISSCHEN AUS ???

Antwort von matiz am 09.11.2005, 19:00 Uhr

Hallo,

und aus welchem Grund meint seine Frau, daß er das SR abgeben soll???

Wenn ihm an seiner Tochter was liegt, würde er das normalerweise sowieso nicht machen.

Lg, matiz

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ Matzi

Antwort von antje am 09.11.2005, 19:09 Uhr

hallo matzi,

wie sie auf die idee kommt weiss ich nicht. viell. weil sie jetzt wieder einen neuen partner hat.
mein bruder und seine noch frau verstehen sich sehr gut, er kümmert sich um die kleine etc. also das kann nicht der grund sein.
er hat mich heute gefragt, welche konsequenzen das mit sich bringen würde.
habe ihm wie gesagt erstmal abgeraten und gesagt, dass ich mich mal umhorche, was da so alles dranhängt.
ich weiss z.b. einwilligung bei op´s us.s.w. aber viel mehr weiss ich eben nicht.
wie wäre dass denn, wenn ihr was zustößt? dann bekommt er die mausi nicht sondern irgendjemand, den sie bestimmt hat oder?

danke und lg,
antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Matzi

Antwort von sweety28 am 09.11.2005, 19:20 Uhr

also,soweit ich weiss,wenn ich falsch lieg korrigiert ruhig...
a) richtich...sie kann ALLES fortan alleine bestimmen sprich op`s,piercings später,tattoo`s unter 18 & kann weg ziehen wie sie lustig ist.
er kann sie ja mal fragen WARUM sie das möchte ! ;o))
dann wird sie es ihm wohl sagen !?
auf alle fälle,wenn ich der mann wäre und das GS schon hätte,würde ich es NIE wieder her geben...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ Matzi

Antwort von Murmeline am 09.11.2005, 19:24 Uhr

Das Sorgerecht betrifft wichtige Dinge wie z. B.
Wohnort des Kindes
Religion
Medizinische Behandlung
Schulwechsel

das würde ich niemals!!!!! abgeben, auch wenn das Kind beim anderen Partner lebt!
sonst kann die Ex (theoretisch) mit dem Kind weit wegziehen, die Gesundheit des Kindes vernachlässigen oder ein Vorsorgetestament aufsetzen, wonach für den Fall ihres Todes z. B. der neue Mann Vormund des Kindes wird!
Will Dein Bruder das???
Ich würde mich nicht darauf einlassen! einmal abgegeben, bekommt er das gemeinsame Sorgerecht nie mehr wieder zurück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich danke Euch, ich werde es ihm so ausrichten...,

Antwort von antje am 09.11.2005, 19:29 Uhr

er war ja eh skeptisch und wenn er das hört, wird er das sorgerecht garantiert nicht hergeben !!!

liebe dank und grüssle,
antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: SORGERECHT - WER KENNT SICH EIN BISSCHEN AUS ???

Antwort von RainerM am 10.11.2005, 10:53 Uhr

Hi,
auf keinen Fall freiwillig auf das Sorgerecht verzichten.

Dafü gibt es viele Gründe, zB die Mitentscheidungen bei der schule, aber vor allem auch eine Einspruchsmöglichkeit bei Umzug der Mutter.

Also, es gibt ja keinen Grund freiwillig zu verzichten, wenn er sich um sein Kind kümmern will, dann sollte er sich auch nicht die Nachteile zuziehen, die er bei Sorgerechtsverlust hat.

Die Mutter wird irgendwann einen neuen Partner haben und wenn er ihr durch Verzicht auf die Sorge einen Freibrief ausstellt, kann er keinen Einspruch mehr einlegen, wenn sie ein paar Huntert Kilometer wegzieht, oder wenn er erkennt, dass der neue Partner eine Gefahr für das Kind darstellt.

bye

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: SORGERECHT - WER KENNT SICH EIN BISSCHEN AUS ???

Antwort von karinundlukas am 10.11.2005, 12:16 Uhr

Hallo!

Grundsätzlich ist bei Abgabe des Sorgerechtes die Stellung deines Bruders "geschwächt", d.h. er hat weniger Mitspracherecht wie bereits Vorschreiber angemerkt haben. Jedoch soll man sich auch klar machen, dass ein gutes Verhältniss in der Regel besser ist als ein Zettel der gemeinsames Sorgerecht atestiert. Denn was nützt es deinem Bruder wenn er theoretisch Mitspracherecht hat aber nicht tatsächlich?

Da er sich aber mit Ex-Frau gut versteht soll er fragen, weshalb sie es haben will und falls der Grund ein Umzug (weit weg vom jetztigen Wohnort) zu ihren neuem Freund ist, soll er ihr klar machen, dass er dann Angst hat seine Tochter weniger zu sehen und er darunter leiden würde. Ich denke, das aussprechen solcher Ängste bringt mehr als irgendein "Krieg".

Manchmal ist aber ein gemeinsames Sorgerecht auch eine grosse finanzielle Belastung für die Mutter, also solte man dann vielleicht zum Wohl des Kindes darauf verzichten, finde ich.

Übrigens:
Vater bekommt (in der Regel) auch das Kind wenn er kein Sorgerecht hat falls der Mutter was passiert, also dies wäre kein Grund dafür/dagegen.

Karin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das gravierende Problem ist....

Antwort von RainerM am 10.11.2005, 13:48 Uhr

... dass er diese Entscheidung dann nicht mehr einfach rückgängig machen kann.

d.h. hat er verzichtet, ist es quais aussichtlos es zurück zu bekommen, wenn die Mutter es nicht freiwillig tut.

Darum gilt:
Niemals freiwillig auf das Sorgerecht verzichten!

Sicherlich sind die Beweggründe der Mutter interessant, aber diese sollten nachrangig für die eigene Entscheidung sein.

Ausserdem sollte man auf die Wirkung nach Aussen achten... da ist ein Vater der "will nicht das Sorgerecht" haben/ausüben.... von daher ist das für sich schon ein Grund, es nicht zu tun.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.