Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 26.03.2004, 18:00 Uhr

@Rob

Hallo Rob,

ich und der Kindsvater waren dankbar gewesen, wenn uns irgendjemand darauf hingewiesen haette, dass fuer uns dann z.B. die Betreuung des Kindes durch das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr finanzierbar ist. Und ich hab doch auch hingewiesen, dass man sich NICHT ueber die Meinung des Vaters bezueglich Erziehung hinwegsetzen sollte.
Was was ist den der tiefere Sinn und Zweck des gemeinsamen Sorgerechts: Den Vater einbeziehen, also wo liegt das Problem?

Wegen Klage:
Bei einen Normenkotrollverfahren besteht leider Rechtsanwaltspflicht, nur es findet sich kein Rechtsanwalt der ein Klage auf Basis von Prozesskostenhilfe macht, da eine solche Klage relativ umfangreich ist.
Aussage eines Rechtsanwaltst: Mindestaufwand 10 Stunden a 150 Euro = 1500,- und nach "Streitwert" (da gibts irgendso einen Regel falls der Streitwert nicht ermittlebar ist was ja hier der Fall ist), bekommt er nur um die 400-600 Euro, also muesst ich den Rest drauflegen.

Ich habe mich auch an Vereine gewand die das gemeinsame Sorgereche foerdern wollen (Mehr Rechte fuer die Vaeter etc.) und um Unterstuetzung gebeten bzw. angefragt ob sie nicht die finanziellen Moeglichkeiten haetten ein Kontrollverfahren einzuleiten.

Antwort: Wenden sie sich an Politiker.
Antwort von Politikern die fuer diesen Teil von Muenchen "zustaendig" sind etc.: Sie muessen Klagen, das ist der einzige Weg.

Spaetestens hier beisst sich doch die Katze in den Schwanz, oder?

Moechte auch noch darauf hinweisen, dass manche Rechtsanwaelte es auch voellig ok, fanden dass z.B. die Krippengebuehren am gemeinsamen Sorgerecht gekoppelt ist: Gemeinsam Sorgern heisst halt fuer das Kind gemeinsam aufkommen. Ach ja, und da sie nicht verheiratet sind muessen sie halt mehr Steuern zahlen, denn Familien werden bezueglich diesen Punkt halt bevorzugt.

Ein Rechtsanwalt meinte sogar, er sehe keinen Sinn darin, dass die Satzung geaendert wird, da doch eh die meisten alleinerziehenden Muetter davon nicht betroffen sind (die meisten leben eh von Sozialhilfe bis das Kind 3 ist bzw. haben kein gemeinsames Sorgercht).

Also ich finde es nicht ok, wenn man zuerst Muetter und Vaeter sagt das "gemeinsame Sorgerecht" waere fuer alle Beteiligten das beste, und wenn es dann Problme gibt bekommt man keinerlei Unterstuetzung.

Ich habe ausserdem einen Klage (mit dem Hintergedanken dass sich damit vielleicht doch die Satzung irgendwie aendert) eingereicht gegen die zuviel (wegen heranziehen des Einkommen des Vaters) gezahlten Gebuehren meinerseits. Dies kann man naemlich ohne Rechtsanwalt machen. Wird wahrscheinlich in 6-12 Monaten entschieden....also was nuetzt einem der Rechtsweg, wenn dann der Zeitfaktor gegen einem arbeitet?

Ich habe damals auch viel zu lange gezoegert das gemeinsame Sorgerecht aufzuloesen, nicht zuletzt weil es von "aussen" immer hies das gemeinsame Sorgercht waere besser fuer das Kind. Nur keiner dieser Personen fuehlt sich dann bemuessigt sich dafuer einzusetzen, sondern es heisst nur "dein Problem", aber "gemeinsames Sorgerecht ist gut fuer das Kind".

Sowas finde ich unverantwortlich und nicht der konkrete Hinweis, welche Probleme es geben kann.

Dies zeigst auch du damit deutlich wie Du es schreibst: "nur weil du mit den Münchener Kitagebühren nicht klar kommst". Also ist es nur mein ganz privates Problem, denn Du koppeltst es vom gemeinsamen Sorgerecht ab. Und somit bin ich mit meiner "Unfaehigkeit", daran schuld und das gemeinsame Sorgercht ist das "hoechste Gut". Auch wenn konkrete Fakten dagegen sprechen, kann man ja noch versuchen die Augen fest zuzukneifen und es leugnen!

Also meinen ganz klare Frage: Du bist fuer das gemeinsame Sorgerecht, weshalb setzt du dich dann nicht dafuer ein? Auch Du kannst ein Normenkontrollverfahren einleiten! Was spricht dagegen?

MfG
Karin

 
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