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Geschrieben von Sandr@1974 am 22.08.2005, 13:53 Uhr

Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Hallo,

ich hab ein Problem mit meinem Ex.
Und zwar hat er schon während unserer Beziehung (die schon 4 Jahre her ist) rechtsradikale Kontakte gehabt, und rechte Musik gehört. Auch im Beisein meines grossen Sohnes (heute 8). Ausserdem durfte er nicht mit ausländischen Kindern spielen, weil die seiner Meinung nach nicht zum Spielen da sind, sondern nur zum "Benutzen". Leider hab ich zu spät gemerkt, wie er wirklich ist.
Nun hab ich mit ihm zusammen ein Kind, 4 Jahre alt. Er hat mich kurz nach der Geburt verlassen. Trotzdem hab ich immer wieder zugelassen, dass er mein Kind sehen kann. Nun ist es aber so, dass er meinen kleinen Sohn mit zu sich nach Hause nimmt. Ich hab einfach Angst, dass er ihm genauso etwas einredet wie meinem Grossen damals und dass der Kleine sich solche Musik anhören muss. Auch wenn er sie noch nicht wirklich versteht. Muss ich dem zustimmen? Kann ich da was machen?
Übrigens wollte mein Ex damals, dass unser Sohn "Adolf" heisst... Aber nicht mit mir. Achso, ich hab das alleinige Sorgerecht, falls das wichtig ist.
Und die ganze Umgangsgeschichte ist auch vor Gericht. Nur will ich ungern die rechtsradikale Sache da ansprechen, weil er dann vielleicht die Beweise vernichtet und ich als hysterisch da stehe. Wenn dann würde ich ihn eventuell beim Jugendamt anschwärzen oder anonym bei der Polizei anzeigen. Denn für mich ist das nicht normal.
Oder seh ich das zu eng?

LG Sandra

 
8 Antworten:

Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Murmeline am 22.08.2005, 14:24 Uhr

tja da sprichst Du ein Problem an...

Wenn Du es richtig beweisen könntest, wäre es gut. Aber solange es nur Hörensagen ist, könnte ja jeder, der den Umgang des Expartners mit dem Kind verhindern will, dem JA melden, dieser sei rechts- oder linksradikal, Satanist oder was auch immer...das Problem ist ja, wo hört das Recht auf freie Meinung (wozu auch die Parteizugehörigkeit gehört) auf, und wo fängt der schädigende Einfluß auf das Kind (falsche politische, religiöse usw. Beeinflussung) an...

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 22.08.2005, 14:45 Uhr

Hallo Sandra,

nur ein "ich habe da ein komisches Gefühl" ist für kein Gericht ein Grund, irgendetwas zu verbieten oder zu regeln. Vor Gericht zählen nur harte Fakten. Und die müssen beweisbar sein.

Evtl. wäre es angebracht, dem Jugendamt Deine Bedenken mitzuteilen. Meiner Erfahrung nach ist ein begleiteter Umgang über das Jugendamt eher durchzusetzen. Dann kannst Du hoffen, daß er sich unter Aufsicht "benimmt", oder daß er vor Zeugen die "Maske" fallen läßt.

Wenn Du ihm den Umgang ganz verbieten willst, müßte er wahrscheinlich straffällig geworden sein.

Deine Anwältin sollte Dich da aber kompetent beraten können.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von enoximon am 22.08.2005, 20:06 Uhr

wunderbar, alleiniges sorgerecht heißt, ab zum jugendamt, situation schildern, und besuch und umgang nur unter aufsicht beantragen. soll er mal schauen....

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Sandr@1974 am 22.08.2005, 21:02 Uhr

Hallo,

danke für Eure Antworten.
Ich will ja meinem Kind nicht den Umgang mit seinem Vater verbieten. Nur hat er in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass ihm alles andere wichtiger ist und er immernoch rechts eingestellt ist. Was soll ich machen?
Ich denke, ich werd mal beim Jugendamt vorsprechen.
Das Problem ist halt, dass wir jetzt gerade eine Gerichtsverhandlung am Laufen haben. Der Vater hat sein Kind im Mai und Juni jeweils für eine Stunde in der Woche gesehen, allerdings in meinem Wohnort. Im Juli hat er ihn einen Tag gehabt, wobei der Tag nicht so verlaufen ist, wie es sein sollte.
Nun hat er dem Gericht erzählt, ich wäre eine schlechte Mutter, würde meine Kinder vernachlässigen, sie würden nur schlampig rumlaufen und will mir meinen Sohn wegnehmen. Morgen haben wir wieder Termin.
Ich wollte echt nie schmutzige Wäsche waschen, aber was er macht, ist unter aller Sau. Er versucht einem Kind die Mutter zu nehmen. Denn darauf läuft es hinaus. Der Kleine muss morgen mit und wird angehört. Mit 4 Jahren. Ist mir unverständlich.
Und genau deswegen möchte ich auch nichts unversucht lassen, dass er ihn vielleicht doch nicht mit zu sich nach Hause nehmen kann. Er hat eine rechte Vergangenheit. Gut, ich kann nichts beweisen. Aber wenn die Polizei bei ihm schon Sachen beschlagnahmt hat, muss er ja da auch aktenkundig sein. Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern. Ich habe echt Bedenken, diesem Mann mein Kind zu geben.
Würde jetzt zu weit führen, wenn ich alles aufschreiben würde. Bin aber echt am Verzweifeln.

LG Sandra

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Rob am 23.08.2005, 0:07 Uhr

Hallo Sandra,
du hebst ja fast ab und das bringt nichts. Veruche doch mal auf dem Teppich zu bleiben. Also alles der Reihe nach:
1. Ich nehme mal an, ihr wart nicht verheiratet, dann hat er absolut keine Chance das Kind gegen deinen Willen dauerhat zu sich zu nehmen, es sei du bist straffällig, schwer drogenabhängig o.Ä.
2. Rechte Vergangenheit kann viel bedeuten. Hat er eingesehen das es Mist ist oder rennt er noch in Springerstiefel und Lonsdale 'rum?
3. Sohnemann ist 4 Jahre. Da ist das ganze Getue noch gar kein Thema, den KANN man nicht Politisch beinflussen.
Im Punkto Umgang mit ausländischen Kids kannst ja du positive Beispiele setzen.
4. Aussetzen des Umgangs ist hier objektiv kaum begründet. Im Ernstfall - den ich hier allerdings auch nicht sehe - kannst du begleiteten Umgang beantragen.
Gruß Rob

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Sandr@1974 am 23.08.2005, 9:24 Uhr

Hallo Rob,

vielen Dank. Ja ich seh ein, dass ich im Moment ziemlich durch den Wind bin. Aber ich hab einfach Angst, dass er mir meinen Sohn wegnimmt.
Denn, so seine Argumente: er hat eine Partnerschaft, er hat ein Haus. Ich dagegen bin alleinerziehend, aber der Kleine hat einen Bruder, den er sehr liebt und ich wohne in einer Wohnung. Er meinte, er hätte die besseren Voraussetzungen für ein Kind.
Ich weiss ja eigentlich auch, dass es Blödsinn ist, aber man macht sich so seine Gedanken und gerade wenn man abends allein ist, schiessen einem tausend Dinge durch den Kopf.
Ich hoffe, dass es heut gut ausgeht für uns.

Liebe Grüsse Sandra

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Re: Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 23.08.2005, 10:01 Uhr

Hallo Sandra,

ich kenne das Gefühl genau. Auch wenn man sich relativ sicher sein kann, daß das Gerichtsverfahren für einen selber gut ausgeht (absolute Sicherheit gibt es vor Gericht nicht) - man macht sich doch wahnsinnig. Und stößt damit bei seiner Umwelt auf relatives Unverständnis - schließlich gibt es keinen rationalen Grund, warum der Richter zu Deinen Ungunsten entscheiden sollte. Ich habe mich genauso gefühlt. Man ist hilflos, alleine und unsicher, und dann gräbt man noch den blödesten Kleinkram aus der Schublade. Ich hatte so Nächte, wo ich ernsthaft darüber nachdachte, meinen Ex wegen allem Möglichem anzuzeigen. Ich habe es nicht getan, und bin heute froh darum. Es hätte im Endeffekt auch mir geschadet. Ich hätte mich nicht mehr im Spiegel anschauen können, wenn ich dreckige Wäsche vor Gericht gewaschen hätte. Aber in der nächtlichen Verzweiflung greift man nach jedem Strohhalm, und sei er noch so dreckig.

Wann habt Ihr denn Termin? Hast Du jemanden, der während der Verhandlung auf das Kind aufpassen kann? Ich habe meine Freundin und viele Bilderbücher eingepackt. Das war hilfreich, weil ich zu nervös war, um meinen Kindern (die waren auch beide vorgeladen, im Endeffekt wurde aber nur die 9Jährige auch gehört) die Angst zu nehmen.

Think Pink!!! Mache Dir eine Liste, was alles dafür spricht, daß Du das Kind behältst. Mache Dir KEINE Liste, was dagegen spricht ;-). Dafür ist Deine Anwältin zuständig. Notfalls nimmst Du vor der Verhandlung Baldrain oder sowas, evtl. vorher ausprobieren, damit Du nicht zu viel nimmst und müde wirst. Dein Hausarzt gibt Dir bestimmt einen Rat. Evtl. kannst Du bis zur Verhandlung auch abends etwas nehmen, es gibt gute Beruhigungstees. Ich finde es legitim, in so einer Situation zu "Hilfsmitteln" zu greifen, wenn es nötig ist.

Ich wünsche Dir, daß es bald vorbei ist. Du wirst durchhalten, und die Erleichterung nach der Verhandlung wird immens sein. Mir hat es geholfen, mir immer wieder vorzustellen, wie ich im Triumph aus dem Gerichtssaal gehe. In Wahrheit wirst Du wahrscheinlich erschöpft rauskriechen, aber im Geiste darfst Du ruhig triumphal grinsend an Deinem Ex vorbeigehen ;-).

Oh, und zum Schluß: Taste im Moment das Umgangsrecht nicht an. Vor Gericht macht es sich besser, wenn Du den Umgang ermöglichst und sogar förderst. Wegen einem begleiteten Umgang - falls er denn nötig sein sollte - würde ich bis nach dem Urteil warten. Wobei ich darauf wetten möchte, daß er sich nach dem verlorenen Prozess beleidigt in sein Schneckenhaus zurückzieht und den Umgang von seiner Seite wahrscheinlich zumindest zeitweise ganz abbricht. Dann hat sich Dein Problem zunächst von selber erledigt. Bei mir zumindest war es so: Zuerst will er das Aufenthaltsbestimmungsrecht und behauptet, er hätte sich ja immer um die Kinder gekümmert. Und jetzt hat er leider keine Zeit mehr, die Kinder auch nur ein Mal im Monat für ein paar Stunden zu sehen oder mal anzurufen. Er ist verschollen, reagiert weder auf Mails noch auf SMS, und hat sich seit sage und schreibe 2 Monaten nicht mehr gemeldet und die Kinder seit der Verhandlung nicht mehr gesehen. Dabei habe ich sie ihm quasi angeboten wie sauer Bier. Tja, wer nicht will der hat schon. Er verpaßt die beiden süßesten Kinder auf der ganzen Welt :-P.

Gruß,
Elisabeth.

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@Elisabeth mit Fumi & Temi

Antwort von Sandr@1974 am 23.08.2005, 19:58 Uhr

Hallo Elisabeth,

danke für Deine lange und ausführliche Antwort. Es ist wirklich für aussenstehende, die solche Probleme und Sorgen mit Ex-Partnern nicht haben kaum vorstellbar und da wird man auch schnell als hysterisch dargestellt. Aber man kennt ja den Ex-Partner genauer.
Wir hatten heute nachmittag Gerichtstermin. Es war so, dass der Richter meinen Sohn mit vorgeladen hat auf Anraten der Anwältin der Gegenseite. Der Richter meinte dann, dass er solche Streitigkeiten gar nicht im Gericht hören will. Das sollten wir unter uns ausmachen. Er meinte auch, dass das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegen würde, und daran würde sich auch nichts ändern. (Juchu)
Und dann wurden die Anwälte rausgeschickt, der Richter ging auch raus, um die Umgangstermine auszuhandeln. Mein Ex meinte dann zu mir, es wäre ne Freude, wie ich lügen würde. (Häh? wo hab ich gelogen?) Er meinte dann, dass ich geistesgestört bin. Hab mich aber auf keine Diskussion eingelassen. Meinte nur, dass ich das gern schriftlich von ihm hätte...
Dann wurden die Termine besprochen und das war es dann. Bin gespannt, was er sich jetzt wieder ausdenkt, um mir ne Klage anzuhängen. Dem fällt immer was ein. Das ist so eine Art Hobby von ihm. Er verklagt generell jeden. Egal, ob Arbeitgeber oder Nachbar. Jetzt war ich halt mal dran. Aber da hat er den Kürzeren gezogen...
Jedenfalls bin ich fron, dass es vorbei ist. Wobei ich natürlich diese "freien" Tage gar nicht geniessen kann. Weil ich weiss, wozu mein Ex fähig ist. Bin erst beruhigt, wenn mein Sohn wieder bei mir ist.
Aber mal ne andre Frage: Was ist, wenn mein Sohn nicht mit will? Er wollte heut nicht mal mit seinem Vater reden. Also muss ja doch was dran sein, dass er sich nicht um ihn gekümmert hat letztes Mal. Was mach ich dann? Denn dann wird mein Ex wieder zu seiner Anwältin rennen und das ganze Spiel geht von vorne los.

Liebe Grüsse Sandra

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