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Geschrieben von Prinz am 19.11.2003, 7:26 Uhr

Rechtfrage

Moin Moin Ihr Lieben,

ich habe mal eine ganz wichtige Frage. Eine Freundin von mir lebt vom KV getrennt. Er hat die Vaterschaft seinerzeit anerkannt und sieht seine Tochter auch regelmäßig. Die Kleine ist knapp 2 Jahre jung.

So, meine Freundin hat nun seit längerem einen neuen Freund, der auch irre lieb zu der Kleinen ist und für die beiden immer da ist. Also steht nun im Raum, ob - wenn man heiratet - nicht auch eine Adoption der Tochter durch den neuen Partner in Frage käme.

Wie ist das nun, muß der KV zu dieser (evtl.) Adoption sein Einverständnis geben?
Wie sehen dann die Rechte des leiblichen Vaters aus?
Jetzt nicht falsch verstehen, aber die Frage gehört auch dazu, der KV hat seinerzeit der Mutter gesagt, daß seine Tochter später von ihm erben wird. Darf / kann er seine Tochter trotz Adoption noch was vererben?

Merci für die Antworten,

Prinz

 
6 Antworten:

Re: Rechtfrage

Antwort von RainerM am 19.11.2003, 8:07 Uhr

Hi,

"Wie ist das nun, muß der KV zu dieser
"(evtl.) Adoption sein Einverständnis
"geben?

Natürlich! Denn auch Väter haben Elternrechte, was einige einfach nicht wahrhaben wollen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Vaterschaft anerkannt wurde und das ist hier der FAll.

"Wie sehen dann die Rechte des
"leiblichen Vaters aus?

Freigabe zur Adoption ist doch die Aufgabe der Elternrechte.

"... der KV hat seinerzeit der Mutter
"gesagt, daß seine Tochter später von
"ihm erben wird. "

Mal ganz ehrlich... was irgendwann einmal gesagt wurde, zu einer anderen Zeit unter anderen Umständen, das ist Vergangenheit.... (meine Meinung dazu).

"Darf / kann er seine Tochter trotz
"Adoption noch was vererben?

Also natürlich darf er was an irgendjemanden vererben, solange andere, vorrangige Erben ihren gesetzlichen Teil bekommen.
Aber das Thema Erben und Adoption ist tatsächlich ziemlich kompliziert und ich hatte da was gelesen, dass bei bestimmten Umständen (kommt wohl auf das Alter des Kindes bei der Adoption an) auch Erbansprüche fortbestehen.
Aber das war kein Thema, das mich weiter interessiert hatte, darum will ich nicht viel dazu sagen, nur den Hinweis geben, dass das ziemlich kompliziert sein kann und nicht klar gesagt werden kann, dass durch die Adoption auch alle Rechtsverhältnisse erlöschen.

Gruss

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Re: Rechtfrage

Antwort von Prinz am 19.11.2003, 8:18 Uhr

Hmm, also danke erstmal für die Antwort :-)

Ist wahrscheinlich in diesem Fall dann eh das Beste, wenn sie einen Anwalt aufsucht, der sie da ganu berät!?

Gebe das dann mal so weiter.

MErci :-)

Prinz

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Re: Rechtfrage

Antwort von huftier am 19.11.2003, 9:08 Uhr

Hallo Prinz,
Wenn der Papa sich um sein Kind kümmert, warum soll es dann von einem anderen adoptiert werden? Dieses Kind hat doch schon zwei Eltern, warum also sollte man an dieser Situation rechtlich etwas ändern? Versteh ich nicht so ganz, ehrlich gesagt. Wie Rainer schon schrieb: Der Vater gibt damit die Elternrechte auf.

Vererben geht grundsätzlich schon, allerdings Pflichtteilsansprüche, die ein Kind gegenüber seinen Eltern geltend machen kann, bestehenvermutlich nicht meehr. Ob der Vater in zwanzig Jahren, wenn er vielleicht noch mehr Kinder hat, noch genauso denkt über das Vererben, ist immerhin fraglich.

Sorry, aber ich verstehe das umso weniger, wenn der Papa sich tatsächlich kümmert um sein Kind. Da würde ich mich als Vater wirklich bedanken, wenn dann so ein Vorschlag kommt. Aber auch für das Kind ist es doch nicht fair, das so zu machen. Ich meine, dieses Kind hat doch zwei Eltern (und den Freund/Mann der Mutter noch dazu). Da hat doch dann eigentlich niemand das Recht dazu, im Nachhinein was zu ändern. Schon gar nicht alleine die Mutter, wenn dem Vater wirklich etwas liegt an seinem Kind.
Aus Sicht des leiblichen Vaters und des Kindes ist das meines Erachtens wirklich nicht fair. Man stelle sich umgekehrt vor, wenn die Mutter ausgetauscht werden sollte, da würde man das ja dann auch nicht so locker sehen. Warum sollte das beim Vater denn anders sein?
LG, HUF

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Du fragst warum?

Antwort von RainerM am 19.11.2003, 9:25 Uhr

Ich dneke, dass das ein Bedürfnis der Mutter ist, dem Kind eine heile Welt vorzugaukeln.

Sie empfindet die Situation, dass ihr Ehemann nicht der Vater ist, als widernatürlich und will durch den "Kunstgriff" der Adoption alles "reparieren".

Irgendwann wird sie und/oder das Kind bemerken, dass das nicht die Wahrheit ist (und wie nennt man etwas, das nicht wahr ist?) und die zeit, in der man alles für in Ordnung empfunden hatte, ist vorbei.

Ausserdem gibt nicht nur der Vater durch die freigabe des Kindes etwas auf, auch das Kind verliert Unterhaltsansprüche gegen den Vater.

Aber das muss jeder selber wissen, was er/sie tut....

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Aber das muss jeder selber wissen, was er/sie tut....

Antwort von schneckenmami am 20.11.2003, 15:31 Uhr

nichts für ungut, aber das geht sowieso nie im leben durch. ausser der kv würde da zustimmen, was ich aber nicht annehmen würde. ich finde, was auf einem papier steht wird immer zu sehr wichtig genommen, was bringt es, wenn ein neuer partner ein kind adoptiert ? nur, dass es dann seinen namen trägt ??

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Re: Aber das muss jeder selber wissen, was er/sie tut....

Antwort von RainerM am 21.11.2003, 10:09 Uhr

"was bringt es, wenn ein neuer partner ein kind adoptiert ? nur, dass es dann seinen namen trägt ?? "

Vielleicht erbringt er einen Liebesbeweis?

Für die Namensgebung muss man nicht adoptieren, es gibt weitreichende gesetzliche Möglichkeiten der "Einbennung".

Und in einigen Fällen muss der Einbenennung der Vater zustimmen, zB bei gemeinsamer Sorge oder wenn der Vater der Namensgeber ist.
Ansonsten ist die Zustimmung nicht erforderlich.

Für eine Adoption ist die Zustimmung IMMER erforderlich und hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

cu

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