Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Stephie und Mina am 16.11.2004, 12:45 Uhr

Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater - macht mich nachdenklich....

Ich hoere immer, dass die Kinder ein Recht haben auf Umgang mit dem Vater, genau wie die Vaeter natuerlich ein Recht haben, den Umgang mit den Kindern zu pflegen.
Aber ich bin da irgendwie langsam geteilter Meinung.
Meine Freundin lebt getrennt und hat 2 Soehne mit ihrem Noch-Ehemann und eine kliene Tochter, die aus einer anderen Beziehung waehrend der Trennungszeit hervorgeht.
Die "Eltern" streiten nur.
Der Vater hat eigentlich keine Lust, sich um die Kinder zu kuemmern, gibt sie bei Besuchen in eine Ganztagskrippe (geht bei uns bis 21.00h).
Seine neue Partnerin ist nicht berufstaetig, will keinen Bezug zu den Kindern aufbauen.
Nun hat der Vater die Kinder, weil die Mutter mit der Kleinen ins Krankenhaus muss.
Die erste Amtshandlung war: Koepfe kahlscheren, weil sie angeblich wie "schwule Memmen" aussahen.
Der Kleine hat so darunter gelitten, dass er einnaesste.
Die Lehrerin rief die Mutter an, den Kleinen (4) abzuholen, er sei vollgepischt. Man haette den Vater drum gebeten, der meinte aber, die Lehrerin solle dem "Balg dafuer den Ar... versohlen".
Fazit: er lief von 10.00h bis 21.00h in nassen Sachen.
Natuerlich konnte sie nicht, der Vater hat die Kinder, da darf sie sie nicht sehen.
So hat es das gericht bestimmt.
Auch schlaegt er die Kinder regelmaessig.
Doch der Richter sagt: wenn der Arzt das nicht ganz klar bescheinigt, dass das eine Misshandlung ist, bleiben die Kinder dort.
Nun frage ich Euch: ist es fuer die Kinder gut, Umgang mit dem Vater zu haben, dessen einziger Wunsch es ist, die Kinder zu bekommen, um keinen Unterhalt an die Ex zahlen zu muessen?
Dessen Freundin die Kinder nicht mag? Der die Kinder fuer 13 Stunden in eine Krippe gibt??
Der die Kinder haut und demuetigt?
Der vor den Kindern sagt: Mit Eurer Schlampen-Mutter rede ich nicht!!!???
Ich finde, aus so einen Umgang kann man getrost verzichten.
LG

 
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