Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Dreierbande am 16.01.2013, 12:18 Uhr

Re:

Das hier ist der Antrag:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-BEBE.pdf

Fahrtkosten werden auf diese Weise übernommen, sowie, wenn man am Wohnort der Kinder übernachten muß, dann auch die Unterkunftskosten ( natürlich kein Nobelhotel). Oder wenn das Kind sich beim Umgangselternteil zu Hause aufhält wird pro 24 Stunden, wo sich das Kind dort aufhält, der Verpflegungskostenanteil aus dem Regelsatz 1/30 rausgerechnet und gezahlt. Bei 48 stunden dann 2/30 des Verpflegungsanteils des Regelsatzes des Kindes etc.

Dann gibt es die Möglichkeit bei regelmäßig häufigem Umgang mehr qm zu bekommen, was eine angemessene Wohnung betrifft, zumindest wenn das Kind in der Pubertät ist und bei einem nichtgleichgeschlechtlichen Umgangselternteil übernachtet oder es sich um mehrere Kinder handelt und die Wohnung nicht ausreichend Platz hat für gleich mehrere Schlafgäste.

Das ist die Info, die ich vom Jobcenter des neuen Wohnortes ( ich ziehe in Kürze um) bekommen habe im Bezug auf mein Stiefkind, was bei uns wohnt und wo dessen Mutter ( im Alg2-Bezug) immer sagt, sie habe kein Geld für Besuchskontakte, da sie zu weit weg wohnt ( sie selber hat die Entfernung verursacht).

PEKIP weiß ich nicht, könnte evtl. unter BuT laufen, aber bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft weiß ich nicht, ob das geht, wohl eher nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.