Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von H+M am 09.01.2006, 15:36 Uhr

@Ralph

Hallo Ralph,

tut mir leid wenn ich dich schon wieder "belästigen" muss, aber ich hätte da noch eine Frage und komm bei der ARGE nicht durch....*stöhn*

Eine Freundin sagte mir, dass ich die Nebenkosten für eine Wohnung komplett selbst bezahlen muss (angenommen ich finde eine Wohnung und sie wäre im Rahmen des machbaren). Stimmt das? Ich blick da leider gar nicht mehr durch...

Würdest du mir bitte auf die Sprünge helfen???!!!

Liebe Grüße, Corina

 
10 Antworten:

Knappe Antwort :-)

Antwort von Ralph am 09.01.2006, 15:40 Uhr

Hallo Corina,

WENN eine Wohnung angemessen ist, dann werden Nettokaltmiete, Betribeskosten und Heizkosten voll übernommen. Ausnahme: Wenn in den Heizkosten auch Warmwaseerkosten enthalten sind, dann wird 1/6 der Heizkosten abgezogen, die als Warmwasserkostenanteil vom Regelsatz zu zahlen sind. Bei 60,- € machen das aber gerade mal 10,- € aus.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der jetzt wieder arbeiten muß... ;-)

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Häng mich mal frech ran...

Antwort von Elkelein am 09.01.2006, 15:55 Uhr

....hab ja mein ALGII jetzt bis ende Febr. bewilligt bekommen. Bis dahin wird mir die Wohnung auch komplett übernommen, ab März dann nicht mehr weil zu gross. Eine neue hab ich aber noch nicht und wird wohl auch nicht so schnell was werden. Suche ja ohnehin schon 1 Jahr.
Jedenfalls hab ich jetzt gesehen daß die komplette Kaltmiete eben übernommen wird, aber nur die Kaltmiete. Nebenkosten hab ich keine Vorauszahlung, nur jährliche Abrechnung. Bekomme ich denn dann für dieses halbe Jahr die Nebenkosten erstattet wenn die Abrechnung kommt?

Gruss Elkelein

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Zumindest Antrag auf Übernahme stellen...

Antwort von Ralph am 09.01.2006, 16:35 Uhr

Hallo Elke,

stelle einen Antrag auf Übernahme der Jahresrechnung. Diese Art der Miete kenne ich hier nicht, es handelt sich durchweg um Warmmieten.

Abgesehen davonich würde an Deiner Stelle auch alle Bemühungen hinsichtlich einer günstigeren Wohnung protokollieren und mir ggf. von den vermietern kurz bescheinigen lassen. Ich stelle nämlich ganz klar in Frage, ob das Amt die Übernahme der zu teuren Miete versagen kann, sofern man sich ehrlich und gewissenhaft um eine günstigere Bleibe bemüht. Daß das natürlich nicht zwei Wohnungsbesichtigungen in 6 Monaten sein dürfen, ist ja klar, aber es gibt Wohnungsgesellschaften, §5-Schein-Wohnungen (ggf. §5-Schein beim Wohnungsamt besorgen, in Deinem Fall vielleicht sogar Dringlichkeitsschein??)... und dann nochmal beim Amt die weitere VOLLE Mietübernahme beantragen. :-)

Viel Glück und liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Häng mich mal frech ran...

Antwort von Elkelein am 09.01.2006, 17:00 Uhr

Danke. Ich wohne hier in einem nichtmal 2000 Seelen dorf und Mietwohnung gibts hier so gut wie keine. Daher ist es so schwer auch noch eine zu finden die den Kriterien entspricht. Bisher hab ich nur 3 3-Zimmer Wohnungen gefunden und die waren alle drei zu gross und zu teuer. Auf meine Anzeigen hat sich sowieso noch nie jemand gemeldet. Kann das Amt eigentlich auch verlangen weg zu ziehen? In 7 km Entfernung wäre nämlich ne kl. Stadt und da wäre es bestimmt möglich eine entsprechende Wohnung zu finden. Das würde aber auch einen Kiga-Wechsel für den Kleinen bedeuten. Kann man das verlangen?

Gruss Elkelein

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Ja, warum denn nicht?

Antwort von Ralph am 09.01.2006, 17:23 Uhr

Selbst 40 oder 50 km halte ich für zumutbar, zumal in einer Stadt ja auch die Jobchancen besser sind. Damuß man auch an die Zukunft denken und nic nur an die nächsten 2 oder 3 Jahre.

Und einen Kindergartenwechsel halte ich allemal für zumutbar.

Viele Grüße
Raph/Snoopy

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Re: Ja, warum denn nicht?

Antwort von Elkelein am 09.01.2006, 17:35 Uhr

Hast schon recht, sogesehen. Für mich persönlich hoffe ich dann doch eher daß es mit meinem Freund klappt und ich dann zu ihm kann. Jetzt bin ich erst vor einem Jahr wegen der Trennung 40 km hierher gezogen (weil hier meine Mama ist und ich ihr Auto mitbenutzen kann) Und im alten gemeinsamen Wohnsitz mit meinem Mann war ich auch nur 1 Jahr und dann kam ja eben die Trennung.
Natürlich ist es vernünftig in eine grössere Stadt zu ziehen. Und wenn sich hier nichts tut und ich auch nicht zu meinem Freund ziehen sollte dann werde ich es auch so machen.
Der andere Aspekt, der jetzt wenig mit Zukunftsdenken zu tun hat, ist natürlich der, das eine 2-jährige und ein 4 jähriger drei Umzüge und die Trennung in 3 Jahren natürlich nicht so ohne weiteres an sich vorüberziehen lassen.
Danke dir jedenfalls, werde weiterhin versuchen hier was zu bekommen. Und meinen Job hab ich ja sowieso nocht, bin ja in Elternzeit.

Gruss Elkelein

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DAnn natürlich dahin ziehen/dort bleiben, wo der Job ist...

Antwort von Ralph am 09.01.2006, 17:46 Uhr

Hi Elke,

das hatte ich jetzt nicht im Film, daß Du Deinen Job noch hast. Dann kommt natürlich nur eine Bleibe in Frage, von der aus Du später auch Deine Arbeitsstelle und die KiTa erreichen kannst. Das steht ja außer Frage. :-)

Den Job aufgeben würde ich keinesfalls, das ist heute so wertvoll wie ein Lottogewinn! :-)

LG
Ralph/Snoopy

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@Elkelein

Antwort von matiz am 09.01.2006, 20:08 Uhr

Wolltest Du nicht schon Anfang d.J. zu Deinem Freund ziehen??
Hast Du Deine Wohnung schon gekündigt?
Oder warum willst du dir jetzt noch eine neue Wohnung suchen, wenn du sowieso bald zu deinem freund ziehst?

Sorry für die neugierde, aber ich habs bei dir noch so in Erinnerung ;-)

lg, matiz

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Re: @Matiz

Antwort von Elkelein am 10.01.2006, 7:40 Uhr

Ja das stimmt, das war der Stand der Dinge. Und passend vor Weihnachten gabs dann die ein und andere Verwicklung und auch Stress. Zum Glück hatte ich noch nicht gekündigt.
Wir verstehen und jetzt wieder gut, haben die Dinge geklärt aber es gibt halt gewisse Dinge die erst verdaut werden sollten bevor wir es nochmal angreifen. Wir wollen es schon, und wir werden auch wieder neu starten, aber eben erst wenn die Zeit reif ist. Naja, und dadurch ist es jetzt so. Einen Monat hätte sich der Bescheid sowieso mit dem Zusammenzug überschnitten, auch wenn ich ende Dez. gekündigt hätte. Nun wird es halt mehr. Und deshalb wollte ich das alles wissen. Nicht daß ich jetzt dazu verdonnert werde mir wegen ein paar Monaten eine neue Wohnung suchen zu müssen wenn es nur eine Frage der Zeit ist bis es bei uns wieder alles ok ist.
Solange das Amt wenigstens den Satz zahlen würde für eine Wohnung wie sie mir zusteht und ich hierbleiben könnte wäre es natürlich ideal.

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Re: @Ralph - vielen Dank!!! und LG. o.T.

Antwort von H+M am 10.01.2006, 9:15 Uhr

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