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Geschrieben von elody am 26.04.2005, 21:38 Uhr

@ Ralph

Hallo Ralph.
Wie schaut es eigentlich aus. Ich erhalte hartz 4 und habe einen Minijob der gemeldet ist. Nun habe ich aber einen Bewilligungsbescheid bekommen bis Juni. Muss ich nun einen komplett neuen Antrag mit allen Unterlagen stellen oder wie wird das jetzt in Zukunft gehandhabt. Die Orginalunterlagen liegen nämlich alle beim AA.
Lieben Dank im Voraus.
Gruss Moni

 
2 Antworten:

Evtl. aufpassen...

Antwort von Ralph am 26.04.2005, 22:56 Uhr

Hallo Moni,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, daß die Posterledigung durch häufigen Personalmangel evtl. hinterherhinkt, d.h. solltest Du noch keinen neuen bescheid haben und die gleiche Summe wie ohne Minijob weiter erhalten haben, kommt eine Rückzahlung auf Dich zu.

Am besten legst Du in diesem Fall vorerst den Verdienst beiseite, fragst telefonisch nach, ob das Einkommen bereits berücksichtigt wurde.
Einen neuen Antrag mußt Du nicht stellen, wohl aber einen Folgeantrag, der wird Dir in den nächsten Wochen automatisch zugeschickt, und dann wird ggf. weiterbewilligt. Das ist aber auf keinen Fall solch ein Aufwand wie der Erstantrag vor einem halben Jahr.

Originalunterlagen solltest Du übrigens nie einreichen, nur Kopien. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Evtl. aufpassen...

Antwort von elody am 27.04.2005, 8:57 Uhr

Das mit dem Minijob ist so geregelt, dass mir erst das Arbeitslosengeld gekürzt wird, wenn die Bescheinigung vom Arbeitgeber da ist. Bin ja erst seit 3 Wochen am arbeiten.Ich lege das Geld von meinem Arbeitgeber eh beiseite, damit das Geld so verwendet werden kann, wie bisher. Mir würde daher eh kein Schaden entstehen.
Trotzdem Ralph herzlichen Dank.
Gruss Moni

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