Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 16.08.2004, 17:29 Uhr

@ Ralph

Hallo,

ich denke eigentlich nicht, es sei Quatsch, wenn die Mutter (die das Kind jahrelang allein betreut hat bzw. betreuen musste) vom Vater (der sich seit Jahren nicht hat blicken lassen, das Kind vielleicht sogar noch nie gesehen hat) erst einmal gewisse Garantien fordert, bevor sie ihm das Kind "überlässt". Für das Kind ist der Vater doch erst einmal ein wildfremder Mann, auch wenn es sich höchstwahrscheinlich so oder so schon für ihn interessiert, aber fremd ist er trotzdem - da kann die Mutter doch wohl kaum ihm "einfach so" das Kind mitgeben, das wäre nämlich wirklich - zumindest in meinen Augen - verantwortungslos, genau wie Maya geschrieben hat.

Natürlich ist es kaum ein Argument, der Vater habe sich jahrelang nicht gekümmert, also "darf" er das Kind auch weiterhin nicht sehen, auch wenn er dann ein Interesse bekunden sollte. Aber einen gewissen "Vertrauensvorschuss" hat er in dieser Zeit doch verspielt, und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach auch bei dem Kind, nicht nur bei der Mutter. Also wird er, so oder so, sein ehrliches Interesse am Kind auch beweisen müssen. Klar, da gebe ich Ralph recht, ist so ein Beweis nur im Umgang mit Kind möglich, und nicht durch "10.000 Anrufe mit der Bitte, das Kind sehen () zu dürfen". Dennoch denke ich, in solchen Fällen mit jahrelangem Kontaktabbruch wäre zunächst einmal ein Umgang in Gegenwart der Mutter oder vielleicht besser einer anderen Vertrauensperson der Mutter und des Kindes sinnvoll, bevor man dem Vater "das Kind überlässt".

"Verallgemeinern kann man schon." Sorry, aber in gewisser Weise tun solche Diskussionen mir verdammt weh, wenn immer wieder allgemein (verallgemeinert) das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen gefordert wird und immer wieder betont wird, dass jedes Kind ein Recht auch auf seinen Vater hat, und irgendwo zum Schluss kommt dann der Nachsatz, in Extremfällen sei das anders, aber im Allgemeinen... Wir sind jedenfalls so ein "Extremfall", fürchte ich, der Vater meines Kindes hat sich (nach Trennung in der Schwangerschaft) nie für das Kind interessiert, es nie gesehen, seit 6 Jahren nie nachgefragt etc. Unterhalt habe ich von ihm nie gefordert (und will ich, ehrlich gesagt, auch gar nicht haben). Er ist allerdings psychisch schwer krank (manisch-depressiv), so dass teilweise schon sehr extreme Situationen vorgekommen sind, und aus diesem Grund halte ich einen Kontakt zwischen unserem Kind und ihm auch nicht für erstrebenswert, jedenfalls nicht im Moment. Kontakt zur Familie des Vater besteht allerdings, das Kind "kennt" den Vater auch von Bildern, Erzählungen etc. Ich mache mir oft genug Vorwürfe, und ich fühle mich schuldig an der Situation, dass mein Kind seinen Vater nicht persönlich kennt und ich auch (derzeit) nicht will, dass es ihn persönlich kennt (nicht, dass er Interesse zeigen würde, dann sähe der Fall ja wieder ganz anders aus...). Und jedes Mal, wenn ich wieder lese, man kann verallgemeinern, jedes Kind hat ein Recht, seinen Vater zu kennen, die Mütter neigen dazu, weil sie (verständlicher Weise) ihren Ex nicht mehr sehen wollen, aktiv oder passiv den Umgang zwischen Vater und Kind zu boykottieren - dann tut mir das jedes Mal wieder in der Seele weh. Nein, ich denke, bei dem Thema darf man einfach nicht verallgemeinern! Es ist so ein schwieriges Thema, irgendwie würde ich mir da ein bisschen mehr differenzierte Betrachtungsweisen wünschen...

Betrübte Grüße,
Leena

 
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