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Geschrieben von powerfriesin am 20.04.2003, 23:32 Uhr

@ Ralph und an alle .... habe Frage

Hallo ihr Lieben....

mein kleiner Schatz ist ja nun auf der Welt und ich werde ab Juni auf Sozialhilfe angewiesen sein. Jedoch nur für zwei Moante, weil ich ab August mit meinem Freund zusammen ziehen werde. Dann fällt die Sozialhilfe weg.

Muss ich das dem Sozialamt schon vorab sagen oder wie stelle ich das am geschicktesten an?

Möchte nicht, dass die von Anfang nichts zahlen, da ich das Geld benötige zum Leben. Haben ja getrennte Kassen und wenn wir zusammen ziehen, muss er mich und den Kleinen ja wohl oder übel mitversorgen, da das Sozialamt dann wohl alles streichen wird.

Wie regel ich das denn am besten?

Vielen Dank und liebe Grüße von Sanni

 
5 Antworten:

Re: @ Ralph und an alle .... habe Frage

Antwort von nina3 am 21.04.2003, 7:09 Uhr

Hallo Powerfriesin!

Erst mal noch "nachträglich" alles Gute zur Geburt des Kleinen!
Ich habe neulich bei www.tacheles.de einige Musterbriefe gesehen, aus denen eindeutig hervorging, dass ihr auch rechtliche Möglichkeiten habt weiterhin Geld zu bekommen, wenn ihr zwar gemeinsam wohnt, aber nicht zusammen wirtschaftet. Wird vermutlich nicht einfach sein, dass durchzusetzen schätz ich mal, aber theoretisch wärs machbar.
Den bevorstehenden Umzug würd ich auch wirklich dann erst erwähnen, wenn es soweit ist. Als Begründung noch Geld zu bekommen, müsste es auch reichen, dass du mit deinem Partner zusammengezogen bist, um etwas Hilfe und Entlastung mit dem Kleinen zu haben und nicht weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen wollt. Lies dir am Besten mal die Musterbriefe durch, ansonsten gibts auch unter www.sozialhilfe-online.de Auskünfte direkt von Experten, die dir sicher weiter helfen werden. Ach ja und unter tacheles.de gibt es auch so einen Rechner, wo du alles eingeben kannst und siehst, ob ihr evtl. sogar noch einen Anspruch habt, wenn alles nichts nützt und dein Freund euch wirklich "ernähren" muss.
Ansonsten auf jeden Fall Wohngeldantrag stellen! Bei mir wurde es in den letzten 2 Jahren trotz Partner die Hälfte der Miete übernommen (also mein "Anteil" komplett) und das völlig problemlos.

Ich wünsch euch alles erdenklich Gute und viel Glück bei diversen Ämtergängen!

LG Nina

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Re: @ Ralph und an alle .... habe Frage

Antwort von Ralph am 22.04.2003, 7:59 Uhr

Hi Sanni,

also zu tacheles sage ich nicht viel... das sind in meinen Augen gemeingefährliche Dinge, die die raten.

Zunächst einmal ist es unproblematisch, solange ihr nicht zusammen wohnt. Wenn er also noch in der eigenen Wohnung lebt und nur mal besuchsweise bei Dir übernachtet, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, Dir die Sozialhilfe zu kürzen oder gar einzustellen.

Ab dem Zeitpunkt, an dem ihr zusammenziehzt, sieht es anders aus. Dann werdet Ihr zusammen veranschlagt. Der Vorschlag von Nina/tacheles auf Getrenntwirtschaften zu pochen ist in meinen Augen gefährlich, falls es nicht stimmt. Das Amt geht von Gemeinsamwirtschaften aus, und das ist auch gängige Lebvenserfahrung, worauf sich das Amt beziehen kann.

Allerdings: Dein Freund kann, völlig zurecht, darauf verweisen, daß es nicht sein Kind ist, und daß er es auch deshalbnicht unterhalten will.
DAs klintgt zwar auch nicht glaubhaft, weil man als Frau doch mit so einem "offiziellen" Stinkstiefel nicht zusammenzieht... ;-) Aber das ist wenigstens plausibel und kann auch eher beim Amt durchgesetzt werden. (Daß Dein Freund natürlich für das Kind eine ganze Menge tun und wohl auch kaufen wird, weiß jeder, aber wer will das genau nachweisen wollen??? *gg*).
Technisch/rechtlich hat das nun den Effekt, daß Du zwar keine Sozialhilfe bekommst, aber wohl Dein Kind, und damit besteht dann ja auch Anspruch auf die einmaligen geschichten wie Bekleidung, anteilig Heiz- und Betriebskostennachzahlung etc.

Erzählen würde ich es zwei bis drei Wochen vor Zusammenzug. Für die Umzugskosten wirst Du wahrscheinlich nichts erhalten, weil von Bedarfsdeckung durch Deinen Freund auszugehen ist.

:-)

Liebe Grüße

Ralph/Snoopy

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Re:Huhu Ralph!

Antwort von nina3 am 22.04.2003, 9:00 Uhr

Vermutlich bin ich bei dem Thema zu doll vorbelastet und hätte besser meinen Mund äh Finger halten sollen. Ich hatte ja mit meinem (Ex)-Freund jahrelang zuvor zusammen gewohnt und jeder hatte immer sein eigenes Geld, mit dem jeder das gemacht hat, was er will. Bei meinem ersten Sozialhilfeantrag hörte ich dann ein entsetztes: "Wie sie haben kein gemeinsames Konto??" Mein Freund (nicht KV) wurde zum "Haushaltsvorstand" gekührt und das wars. Ich bekam den netten Tip, dass ich ja den Erziehungsurlaub beenden kann (nach 3 Wochen) und wieder arbeiten gehen kann, denn dann würde ich ja genügend verdienen. In der Praxis sah es dann aber so aus, dass ich mich und die Kinder weiterhin "allein" versorgt habe und nieee auf die Idee gekommen wäre, zu sagen: "Gib mal bitte etwas Geld, ich brauche dringend dies oder das!" Mal abgesehen davon, dass seine Kinder und auch seine Mutter da irgendwie schon immer zu erst da waren *g*. Und das fand ich schon alles ziemlich "ungerecht", dass dann davon ausgegangen wird, dass man "versorgt" wird, wenn dem gar nicht so ist!
Denn in der Praxis war ich weiter der "Haushaltsvorstand" der sich 3/4 der Miete aus dem Ärmel schütteln konnte und eingekauft hat, aber auf dem Papier wars ja mein Ex-Freund, der uns alle prächtig versorgt hat. (Klar, von 500 Euro Arbeitslosengeld konnte er zu der Zeit ja locker seine 2 Kinder ernähren und uns 3 auch noch versorgen). Schulden und ähnliches hätte er ja nicht weiter abzahlen müssen (laut dem SB zählt das ja nicht).
Sorry, in der Allgemeinheit hast du mit deinem Text vollkommen Recht, aber bei uns lief es leider nicht so, wie der SB sich das "ausgemalt" hat. Und das macht mich persönlich schon ganz schön wütend, denn dadurch ist auch eine Menge den Bach runter gegangen.
Also nichts für Ungut und einen schönen Tag

Nina

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Dann hast Du vielleicht mein Posting nicht richtig gelesen! :-)

Antwort von Ralph am 22.04.2003, 10:06 Uhr

Hi Nina!

Zunächst einmal kommt es auch gar nicht auf das gemeinsame Konto an. Die Frage ist, ob ihr gemeinsam wirtschaftet, d.h. ob ihr die Dinge des Alltags gemeinsam durchzieht, ob ihr Bett und Tisch teilt. Und da sieht es doch wohl meistens so aus, daß gemeinsam oder zumindest "für gemeinsam" eingekauft wird, daß für alle gemeinsam gekocht wird, von wem auch immer, daß gemeinsam gefrühstückt wird.
Das z.B. macht eine "eheähnliche Lebensgemeinschaft" aus, und noch ein paar Dinge mehr.
In diesen Fällen wird dann die eheähnliche Lebensgemeinschaft der Ehe gleichgestellt ist, was auch völlig korrekt ist, denn sonst wären Eheleute schlechter gestellt, und das darf laut Grundgesetz nicht sein.

In Deinem Fall war es also völlig in Ordnung, Dich und Deinen Freund zusammen zu sehen. Nur Deine Kinder hätte er nicht unterstützen müssen (s.mein Posting oben), und Unterhalt an unterhaltspflichtige Kinder hätte er sich anrechnen lassen können.
Insofern wäre ein Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid vernünftig gewesen und hätte wohl auch Aussicht auf Erfolg gehabt, zumindest hinsichtlich Deiner Kinder. Da gilt dasselbe, was ich im Posting an Sanni schrieb.

Ich bin übrigens mit Sicherheit auch vorbelastet, weil zu oft grade in diesem Bereich "krumme Touren" aufgedeckt wurden.

:-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Danke für eure Tipps!!!!! .. und krumme Touren wollen wir nicht....

Antwort von powerfriesin am 23.04.2003, 16:41 Uhr

..... wir leben auf einem "Dorf" und hier kennt jeder jeden und drum wollen wir alles ganz offen und fair handhaben.

Bis denne eure Sanni!

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