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Geschrieben von Elkelein am 26.10.2005, 9:41 Uhr

Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Da ich ja jetzt auch ALGII Empfänger bin nehme ich mal an das ich auch problemlos Prozesskostenbeihilfe bekomme.
Heisst dass wenn ich jetzt den Scheidungsantrag stelle werden mir die kompletten Kosten übernommen. Alles was an Gerichtskosten kommt und Schriftverkehr zw. Anwalt und meinem Mann?
Und ich weiss ja das man die Prozesskostenbeihilfe bis zu 4 Jahren nachzahlen muss sollte sich das Einkommen ändern. Wenn ich nun aber ein eheähnliches Verhältniss eingehe, wird dann das Einkommen meines Partner mitangerechnet?
Und wie lang hat es bei euch denn so gedauert von Scheidungsantrag bis ihr letztlich offiziel geschieden wart?

Gruss Elkelein

 
4 Antworten:

Re: Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Antwort von corsachen990103 am 26.10.2005, 9:48 Uhr

guten morgen,
also erstmal zu der prozesskosten hilfe ich habe bei meiner scheidung nichts zahlen müssen obwohl ich zu dem zeitpunkt in einer eheähnlichen g. lebte.aber ich glaube ich musste das einkommen von meinen freund angeben.bin mir da aber nicht genau sicher.
vom scheidungsantrag bis zur scheidung hat es bei mir 8 monate gedauert. vor zwei wochen hab ich dann auch erst das rechtskräftige urteil beckommen.

Liebe grüsse Tanja

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Re: Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Antwort von monschischi am 26.10.2005, 13:53 Uhr

bei mir war es so, dass ich damals 97 arbeitslos war und dann prozesskostenhilfe beantragt habe. man bekommt aber nicht alles übernommen nur einen teil. ich habe also von 99 bis 12/04 meine scheidungskosten abgestottert, pro monat 30€ und bin froh diese alte last nun los zu haben.

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Re: Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Antwort von Tiziana30 am 26.10.2005, 14:45 Uhr

Bei mir lagen zwischen dem Tag, als der Scheidungsantrag eingereicht wurde und der Scheidung selbst 1 Jahr und 10 Monate. Ich mußte nichts dazubezahlen, es wurde alles von der Prozeßkostenhilfe übernommen.

LG Tiziana

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Re: Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Antwort von Traumfänger am 27.10.2005, 14:04 Uhr

Hallo Elke,

die Anwältin regelt das schon für dich. Meine ist wirklich klasse! An deiner Stelle würde ich Lebensversicherungen oder andere Vermögenswerte einfach nicht angeben (außer Haus natürlich).

Lebensversicherungen gelten als Vermögenswerte, die auch Dein Mann mitbezahlt hat, also kann er auch einen Antrag auf Zugewinn deiner Lebensversicherung stellen!!!

Mein EX hat sich nach seinem Auszug alles unter den Nagel gerissen, die besten Möbel etc und hat unser gemeinsames Konto leer geräumt und vieles mehr.

Wenn Du Sparguthaben hast, übertrage es auf deine Freundin oder löse sämtliche Sparbücher auf. Guck, daß Du bis zur Scheidung und auch jetzt schon einige Schulden vorzuweisen hast, dann mußt Du nichts bezahlen.

Ich höre mich an wie ein Gangster, das ist aber keine Absicht! Du brauchst jeden Cent für Dich und die Kinder. Sei also clever, schalt deinen Verstand ein und laß Gefühlsduselei auf jeden Fall außen vor. Das vernebelt die Sinne. Es geht jetzt ganz klar um Dich. Und Gerichtskosten sind verdammt hoch...

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