Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sunny1973 am 12.08.2004, 23:07 Uhr

@ Prinz

Also soweit ich weiss, müssen alle AE's die Steuerklasse II beantragen und es wird wohl überprüft ob diese bei der Familie oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen! Wenn nämlich ja, dann fällt der AE-Teil mit dem Kind/den Kindern in LSt-Kl. I.

LG
Sunny

 
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