Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 27.07.2018, 12:25 Uhr

Normaler Bürojob. Dann muss er halt arbeitsnah wohnen

Der rechnet sich seit Jahren arm und das JA macht mit.
Wie ich Brillen zahlen soll, muss ich selber sehen.

Früher war das so, dass gerade Celle unfreundlich zahlungsunwilligen war. Da mussten Zahlungspflichtige sich sogar fiktiv ein besseres Gehalt anrechnen lassen oder einen Nebenjob, damit der Mindestunterhalt gesichert ist.

400€ setzt er auch bei der Steuer an. Er wohnt in einer grösseren Stadt bei seiner Freundin und arbeitet in entfernten Stadt.
Öffentliche Verkehrsmittel wären möglich und günstiger! Die Vergleichsberechnung machte schon die Beistandschaft, wählte gegen meinen Willen aber das Auto.

Wenn der Mindestunterhalt nicht gesichert ist, dann ist sein Wohnwunsch Freundin doch Privatsache?
Das Gleiche ist Autokredit. Erst jetzt angeschafft, unterhaltspflichtig seit 2010. Der Kredit ist nicht einkommensmindernd, er braucht ja kein Auto.
Und wenn ich Facebook glauben sollte, dann ist das das neue Auto seiner Freundin!!!

Der Anwalt findet das wie ich nicht OK. Fraglich nur, ob der Anwalt auch mehr macht, denn ich bin gerade offiziell wirklich arm.

 
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